Gesetzentwurf: Rückkehrmöglichkeit von Teil- in Vollzeit
Gesetzentwurf: Rückkehrmöglichkeit von Teil- in Vollzeit
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur so genannten Brückenteilzeit beschlossen. Demnach haben Arbeitnehmer, die bis zu fünf Jahre in Teilzeit gehen, ab 2019 ein Rückkehr-Recht zur Vollzeit. Das gilt für Unternehmen mit über 45 Beschäftigten.
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