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Pflegerin

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EU-Parlament will gegen Lohndumping vorgehen

Nach langen Verhandlungen will das Europaparlament heute neue Vorschriften gegen Lohndumping bei entsandten Arbeitnehmern beschließen. Künftig sollen demnach entsandte und einheimische Arbeitnehmer im Regelfall nach einem Jahr gleich bezahlt werden.

Nach Berechnungen der EU-Kommission verdienen entsandte Arbeitnehmer derzeit im Schnitt rund ein Drittel weniger als einheimischen Kollegen. Ein Problem vor allem für Deutschland und Frankreich, wohin am meisten Arbeiter aus dem Ausland geschickt werden - vor allem auf den Bau, in Schlachthöfe und in die Pflege.

Lohndumping soll ein Riegel vorgeschoben werden

In beiden Ländern ist immer wieder von gezieltem "Lohndumping" die Rede. Vor allem osteuropäische Unternehmen machten sich die bisherige Praxis zu Nutzen und unterboten regelmäßig die einheimische Konkurrenz.

Stimmt das Parlament heute zu, dann wird das künftig nicht mehr so leicht möglich sein. Künftig soll in der gesamten EU "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten. Ab dem ersten Beschäftigungstag müssen entsandte Arbeitnehmer dann in die geltenden Tarifverträge eingruppiert werden. Ihnen stehen damit auch die üblichen Zuschläge zu, Reisekosten oder Weihnachtsgeld zum Beispiel. Kosten für die Unterbringung dürfen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden. Nur die Sozialabgaben können nach wie vor für eine Übergangszeit im Heimatland entrichtet werden. Allerdings endet diese Frist nach spätestens anderthalb Jahren.

Vor allem in Osteuropa hatte man sich einen längeren Zeitraum gewünscht.

Gemischte Reaktionen

Aus der deutschen Wirtschaft kommen negative, aber auch positive Reaktionen. "Von hochbürokratischen Regeln" spricht etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Während der Zentralverband der Handwerks (ZDH) wissen lässt, man könne mit den Neuerungen "gut leben", wenn sie denn auch konsequent überwacht würden. (Autor: Malte Pieper)