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Symbolbild Abschiebung

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Beschwerde der Stadt Bochum gegen Rückholung von Sami A

Beschwerde der Stadt Bochum gegen Rückholung von Sami A

Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. hat die Stadt Bochum Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des Mannes eingelegt. Innenminister Horst Seehofer verteidigt die Abschiebung.

Die Beschwerde der Stadt Bochum ging am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, wie das Gericht mitteilte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Freitag entschieden, dass die Abschiebung Sami A.s rückgängig gemacht werden müsse, da ihm in Tunesien Folter drohen könne.

Seehofer habe keinen Einfluss genommen

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat betont, keinen Einfluss auf die juristisch umstrittene Abschiebung des Tunesiers Sami A. genommen zu haben. Der Fall sei ihm "politisch" wichtig, sagte Seehofer am Mittwoch in Berlin. Er teile die Auffassung des Landes Nordrhein-Westfalen, "dass das Land nach Recht und Gesetz entschieden hat", sagte Seehofer. Wegen des laufenden Verfahrens wolle er aber Einzelheiten des Vorgangs derzeit nicht kommentieren.

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Tunesier war am Morgen vom Freitag den 13. Juli in sein Heimatland abgeschoben worden. Am Vortag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, doch lag diese Entscheidung den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. nicht vor.