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Thomas Bellut (l), Intendant des ZDF und Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender

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ARD und ZDF begrüßen Urteil zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist dem Bundesverfassungsgericht zufolge weitgehend verfassungsgemäß. Der ARD-Vorsitzende Wilhelm sprach von einem "sehr guten, wegweisenden Urteil".

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die Entscheidung der Karlsruher Richter stärke die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte der BR-Intendant und ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. Die Verfassungsrichter hätten den Sendern aber auch ins Stammbuch geschrieben, verantwortungsvollen Journalismus zu liefern. ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem "guten Tag" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Das Gericht habe aber auch klar gemacht, dass die Qualität des Angebots der Sender entscheidend sei. Das Urteil ermutige das ZDF deshalb, ernsthaft weiterzuarbeiten.

Gericht kippt Pflicht für Zweitwohnung

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Damit kann der Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung weiter erhoben werden. Das Gericht kippte allerdings die Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Dafür muss bis Mitte 2020 eine Neuregelung gefunden werden. Bis dahin können sich aber laut dem Urteil schon jetzt Wohnungsinhaber, die für ihre Erstwohnung zahlen, auf Antrag von ihrer Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen.

Sender können mit Urteil leben

Der ARD-Vorsitzende Wilhelm und ZDF-Intendant Bellut konnten die Höhe möglicher finanzieller Einbußen zunächst nicht beziffern. Wilhelm zeigte sich aber überzeugt, dass die Sender mit der vom Verfassungsgericht getroffenen Übergangslösung leben könnten. Die Entscheidung, die Beitragspflicht für Zweitwohnungen zu kippen, sei auch "nachvollziehbar begründet".