Puigdemont begrüßte dabei, dass das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion für unzulässig erklärte und nur den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder als Auslieferungsgrund gelten ließ.
Auslieferungsantrag vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) beschlossen
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hattte heute grünes Licht für eine Auslieferung des katalanischen Ex-Regionalpräsidenten Carles Puigdemont nach Spanien gegeben. Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder sei zulässig, erklärte das Gericht in Schleswig. Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion erklärten die Richter für unzulässig. Puigdemont bleibe weiterhin auf freiem Fuß, so der Beschluss.
Spanien: Vorwurf der Rebellion sowie der Veruntreuung öffentlicher Gelder
Die spanische Justiz wirft Puigdemont wegen seiner Rolle beim Unabhängigkeitsstreben der Provinz Katalonien Rebellion sowie die Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Der Politiker organisierte ein umstrittenes Referendum. Er wurde am 25. März auf der Grundlage eines von Spanien erwirkten europäischen Haftbefehls auf der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden, die Behörden des EU-Mitgliedslands verlangen seine Überstellung.