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Joachim Wolbergs auf der Pressekonferenz am 01.03.2018. Die Bestechlichkeit ist von Tisch, angeklagt wird er wegen Vorteilsannahme und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz.

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Wolbergs: "Jetzt kann mich niemand mehr Knasti nennen"

Wolbergs: "Jetzt kann mich niemand mehr Knasti nennen"

Nach der heutigen Entscheidung des Regensburger Landgerichts hat sich nun auch Oberbürgermeister Wolbergs selbst zu Wort gemeldet. Er sei erleichtert, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit vom Tisch sei und dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Wolbergs trat heute zum ersten Mal nach seiner Freilassung vor die Presse. Er zeigte sich einen Tag vor seinem 47. Geburtstag erleichtert von der Entscheidung des Gerichts, dass es eine Hauptverhandlung geben wird. Hier könne er sich äußern, zum ersten Mal seine Version der Dinge darstellen und weiterhin um seine Rehabilitierung kämpfen.

"Ich war noch nie bestechlich"

Erleichtert sei er auch, dass es im Verfahren nicht mehr um Bestechlichkeit, sondern nur noch um Vorteilsannahme geht. "Als ich vor Jahren von den Ermittlungen gegen mich erfahren habe, habe ich gesagt ‚Ich war noch nie bestechlich‘.“ Für diesen Satz sei er in den vergangenen Monaten verlacht worden. Dass dieser Vorwurf der Bestechlichkeit aufgehoben wurde, bedeute ihm sehr viel.

"Ich freue mich auch, dass der Haftbefehl weggefallen ist und ich wieder ein freier Mensch bin. Und dass mich niemand mehr einen Knasti nennen kann." Joachim Wolbergs

Wolbergs will zurück ins Amt

Wolbergs bekräftigte außerdem, dass er "natürlich" zurück ins Amt des Oberbürgermeisters will. Da die Rechtslage jetzt eine ganz andere sei, werde er das Gespräch mit der Landesanwaltschaft suchen.

Wolbergs Verteidiger zeigt Verständnis für Gerichtsentscheidung

Auch Wolbergs Verteidiger, Peter Witting, zeigte sich nach der Gerichtsentscheidung erleichtert. Er habe Verständnis für die Entscheidung des Landgerichts, den Vorwurf der Vorteilsnahme "unter Anhörung sämtlicher Beteiligter zu klären". Mangels staatlicher Parteifinanzierung wäre die "verfassungsrechtlich ausdrücklich erwünschte Einwerbung von Parteispenden" unverzichtbar. Dies nähre aber auch regelmäßig den Verdacht der "Spezlwirtschaft". Witting ist jedoch davon überzeugt, dass sich am Ende des Verfahrens "auch dieser Vorwurf als unbegründet erweisen wird".