Ein Ledergürtel – angeblich von der Pariser Modefirma „Hermes“ - und insgesamt fünf billige Tücher, vier davon mit dem Aufdruck der teuren Marke „Christian Dior“ verkaufte der Mann vor fünf Jahren auf der Internetplattform Ebay.
Gefälschte Tücher
Große Gewinne machte er dabei nicht: In 18 Monaten nahm er mit den Produktfälschungen gerade einmal 160 Euro ein. Doch Polizei und Zoll wurden auf ihn aufmerksam. Seine Wohnung wurde durchsucht, und die Beamten fanden elf weitere Tücher mit falschen Aufdrucken wie „Ralph Lauren“, „Chanel“, „Prada“, Playboy“ oder „Rolex“ sowie drei Einnählabel und insgesamt neun Verpackungen mit ebenfalls gefälschten Marken-Aufdrucken.
Urteil als Warnung
Schließlich stoppte der Zoll auch noch zwei Pakete aus Asien an ihn: darin lagen ein paar Dutzend gefälschte Schächtelchen, Papiertütchen und Stoffbänder – offenbar für den Weiterverkauf. Fünf Jahre ist das her, doch jetzt statuierte das Amtsgericht München ein Exempel. Bei einer gewerbsmäßigen Verletzung von Markenrecht sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. So sollte das Urteil als Warnung verstanden werden, den Handel mit gefälschten Artikeln nicht als Kavaliersdelikt zu sehen.