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Ursula Herrmann-Verfahren: Kläger unzufrieden mit Beweisaufnahme

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Ursula Herrmann-Verfahren: Kläger unzufrieden mit Beweisaufnahme

Ursula Herrmann-Verfahren: Kläger unzufrieden mit Beweisaufnahme

Dem Bruder der 1981 getöteten Ursula Herrmann ist heute im Landgericht Augsburg Schmerzensgeld zugesprochen worden. Er hat allerdings Zweifel an der Beweisaufnahme - und nicht nur an der im Schmerzensgeldprozess.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Michael Herrmann, der Bruder von Ursula Herrmann, hat vor dem Landgericht Augsburg ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.00 Euro erstritten. Er leidet seit dem Strafprozess an einem Tinnitus. Michael Herrmann wollte 20.000 Euro Schmerzensgeld. Aber er wollte auch, dass die Indizien, die zur Verurteilung von Werner Mazurek geführt haben, noch einmal überprüft werden, weil Herrmann, laut seinem Anwalt Joachim Feller, immer noch nicht überzeugt davon ist, dass der Verurteilte tatsächlich der Täter ist: "Im Gegenteil, es hat sich sogar jetzt dahingehend verlagert, dass er inzwischen jedenfalls nicht mehr glaubt, dass die Indizien, die zur Verurteilung geführt haben, (...) dass man darauf keine Verurteilung stützen kann", so Feller.

Hat der Verurteilte tatsächlich Ursula Herrmann getötet?

Michael Herrmann ergänzte in Anspielung auf die Indizien, die zur Verurteilung geführt haben: "Zumindest (...), wenn er es war, dann hat er kein Grundig Tonbandgerät verwendet und Pfaffinger hat für ihn kein Loch gegraben. Vielleicht war er es trotzdem, also das könnte natürlich sein, aber speziell das letzte halbe Jahr hat für mich die Erkenntnis gebracht, dass diese beiden Anschuldigungen aus dem Strafverfahren, aus meiner privaten Sicht, ich bin ja kein Jurist, ich kann es ja wirklich nicht juristisch beurteilen, keine Tatsachengrundlage haben."