Blick auf das Amtsgericht Ansbach

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Suspendierter Polizist kommt mit Geldbuße davon

Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße hat das Amtsgericht Ansbach im Fall eines Polizisten entschieden, dem ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wurde. Der Fall steht in Zusammenhang mit dem Georgensgmünder "Reichsbürger". Von Karin Goeckel

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Franken am .

Der 52 Jahre alte Hauptkommissar musste sich wegen der nicht vorschriftsmäßigen Aufbewahrung einer Waffe vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten. Die Pistole war bei einer Durchsuchung in seinem Haus gefunden worden. Das Amtsgericht hat das Verfahren gegen den Polizisten nun aber gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt: Der 52-Jährige muss 1.500 Euro an den Bund Naturschutz zahlen. Die private Waffe gibt er freiwillig ab.


Hintergrund: Zusammenhang mit Reichsbürger-Fall

Was den Fall brisant macht, ist der Zusammenhang mit den Ermittlungen zum "Reichsbürger" von Georgensgmünd: Polizist kannte den Reichsbürger privat und war nach den tödlichen Schüssen im Oktober 2016 vom Dienst suspendiert worden. Ihm war fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden. Diese Anklage hatte die Schwurgerichtskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth aber nicht zugelassen: Der Beamte kannte den verurteilten "Reichsbürger" Wolfgang P. zwar flüchtig, von der bevorstehenden Razzia wusste er aber nichts. Deshalb habe für ihn auch nicht die Verpflichtung bestanden, die Kollegen vor dem "Reichsbürger" zu warnen. Auch bei dem Gerichtstermin in Ansbach verwahrte er sich gegen den Vorwurf, von der Gefährlichkeit des "Reichsbürgers" gewusst zu haben.


Waffe und Munition nicht im Tresor

Die Waffe, um die es vor dem Amtsgericht Ansbach ging, war – im Zuge der Ermittlungen zu Georgensgmünd – bei einer Durchsuchung des Hauses des Hauptkommissars im Landkreis Ansbach gefunden worden. Pistole und Munition hatte er nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt – was der Polizist vor Gericht freimütig einräumte: Er habe einem Kollegen seinen Tresor kurzfristig ausgeliehen und bereits einen Ersatztresor bestellt. Für einige Tage habe er deshalb die Waffe im Keller seines Hauses unter Motorradkoffer und Motorradkleidung versteckt.


Polizist kämpft für seinen Ruf

Zudem sei sein Haus durch Alarmanlage und Bewegungsmelder gesichert, so dass die Waffe nicht zufällig in fremde Hände hätte gelangen können. Ein Polizeibeamter, der bei der Hausdurchsuchung dabei war, bestätigte diese Angaben. Auf Antrag des Verteidigers und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte die Amtsrichterin das Verfahren daraufhin ein. Der 52-jährige Polizeibeamte will weiter für seinen guten Ruf kämpfen.


"Ich war halt irgendwann vom Zeugen zum Beschuldigten, und damit war ich erledigt. In jeder Zeitung sind die falschen Meldungen geschrieben worden und ich konnte mich nicht dagegen wehren. Ich war 20 Monate daheim und hatte keine Chance, irgendwas dagegen zu machen."

Polizist Thomas E. im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk


Juristische Schritte gegen die Deutsche Polizeigewerkschaft

Der Polizist will nun insbesondere auch gegen die Deutsche Polizeigewerkschaft juristisch vorgehen. Diese hatte ihm rechtliche Unterstützung verweigert, als die Vorwürfe laut wurden, und ihn aus der Gewerkschaft ausgeschlossen. "Die haben mich fallengelassen wie eine heiße Kartoffel", so der Beamte.