Verwaltungsgericht an der Promenade Ansbach

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Streit um Einstellungen: Gericht gibt BAMF-Personalrat recht

Im Streit um Neueinstellungen hat das Verwaltungsgericht Ansbach dem Gesamtpersonalrat des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Recht gegeben. Das unterlegene BAMF wollte sich zunächst nicht äußern.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die Einwände des Personalrats gegen 48 Neueinstellungen hätte die Dienststellenleitung des BAMF nicht als unbeachtlich verwerfen dürfen. Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats, Rudolf Scheinost: "Es erfüllt mich mit Freude für unsere Belegschaft, dass wir hier auf rechtssicherem Boden weiter agieren können." Zudem sei nun die Position der Personalvertretung gestärkt worden. Das BAMF wollte keine Stellungnahme zum Urteil geben. Die Behörde kann noch Rechtsmittel einlegen.

BAMF-Personalrat: Belastung durch Neueinstellungen

Der Personalrat war gegen die befristeten Neueinstellungen der 48 Bewerber, denn derzeit laufen viele befristete Verträge von Mitarbeitern aus. Anstatt diese weiter zu beschäftigen, wurden neue eingestellt. Zudem werde durch die zahlreichen Neueinstellungen – auch in der Vergangenheit – das Stammpersonal belastet, da gleichzeitig die neuen Beschäftigten eingelernt und die anfallende Arbeit erledigt werden muss.

Hoffnung auf neuen BAMF-Präsidenten

Das Gericht folgte dieser Argumentation des Personalrats. Gesamtpersonalrats-Vorsitzender Scheinost hofft nun, dass mit der neuen Leitung ein Neuanfang in der Behörde möglich sei. Der Jurist Hans-Eckhard Sommer soll das Amt übernehmen. Sommer bringe sehr gute Voraussetzungen und Sachkenntnisse auf dem Gebiet Asyl mit, so Scheinost.

Als erstes müsse der neue Präsident wieder Ruhe in die Belegschaft bringen. "Es braucht auch eine Entschleunigung der Asylverfahren und einen Wechsel in der Führungskultur, zu einer Kultur der Wertschätzung der Mitarbeiter und zu einer Kultur des Vertrauens", sagte Scheinost weiter. Am Mittwoch (20.06.2018) soll von vorgeschlagen werden.