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Sexuelle Übergriffe: Rom befindet Franziskanerpater für schuldig

Die römische Glaubenskongregation hat das kirchenrechtliche Verfahren gegen einen 83-jährigen Franziskanerpater wegen sexuellen Missbrauchs beendet. Der für schuldig befundene Mann darf weder Sakramente spenden noch Kontakt zu Minderjährigen haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Die römische Glaubenskongregation hat das kirchenrechtliche Verfahren gegen den 83-jährigen Franziskaner-Minoriten Pater M. wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger abgeschlossen. Demnach wird dem für schuldig befundenen Pater die öffentliche Feier der Eucharistie sowie die Spendung der Sakramente untersagt, ebenso jeglicher Kontakt mit Minderjährigen. Ein Aufenthalt im Gebiet der Diözesen Köln, Bamberg und Würzburg ist ihm verboten. Dort war er im Laufe seiner Dienstzeit als Seelsorger eingesetzt.

Sexuelle Übergriffigkeit gegenüber Minderjährigen

Der von 1977 bis 2010 in Würzburg tätige Pater wurde im Jahr 2010 der sexuellen Übergriffigkeit gegenüber Minderjährigen beziehungsweise des distanzlosen Verhaltens beschuldigt. Das Bistum Würzburg beurlaubte den Franziskaner-Minoriten sofort von seinen Tätigkeiten im Bereich der Diözese Würzburg und entpflichtete ihn am 04.10.10. Die Ordensleitung wandte sich wegen weiterer kirchenrechtlicher Schritte an die Generalleitung der Franziskaner-Minoriten in Rom, die die Glaubenskongregation informierte.

Staatliche Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt

Die staatlichen Ermittlungen gegen den Ordensmann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurden mit Bescheid vom 09.08.10 eingestellt – meist wegen Verjährung. 2012 beauftragte die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom das Bistum Würzburg, als Amtshilfe für den Orden der Franziskaner-Minoriten ein formelles Verfahren gegen den Ordenspriester durchzuführen. 2013 übersandte die Diözese Würzburg die Akten des Strafverfahrens nach Rom.

In Folge verhängte die Glaubenskongregation mit Dekret vom 06.06.13 die darin vorgeschlagenen Strafen, wogegen der Ordensmann Rekurs bei der Glaubenskongregation einlegte. Diese Beschwerde wird mit dem aktuellen Dekret zurückgewiesen. Damit wird das Strafdekret von 2013 bestätigt, ebenso die verhängten Strafen. Gegen dieses Dekret ist kein weiterer Rekurs zulässig.

Provinzialminister der Franziskaner ist offen für Gespräche

Nach Angaben des Ordens wohnt der Ordenspriester zurückgezogen außerhalb der Bistümer, in denen ihm ein Aufenthalt verboten ist. Der Provinzialminister der Franziskaner-Minoriten, Pater Bernhardin M. Seither, bittet um Entschuldigung bei allen Betroffenen und deren Familien, die unter dem nicht hinnehmbaren Verhalten des Paters zu leiden hatten beziehungsweise immer noch leiden. Für Gespräche mit Betroffenen sei er bereit.