In dem Prozess soll der tödliche Badeunfall eines achtjährigen Mädchens im Juli 2014 im Freibad in Himmelkron aufgearbeitet werden. Insgesamt hat das zuständige Amtsgericht Kulmbach dafür vorerst sieben Verhandlungstage festgesetzt. Erst vor einer Woche hatte das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft Bayreuth zugelassen.
Aufsichtspflicht verletzt?
Vor Gericht verantworten müssen sich der der Kinderturngruppe des TSV Himmelkron. Den beiden wird vorgeworfen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Achtjährige war im Juli 2014 mit ihrer Sportgruppe und einer Betreuerin ins Freibad gegangen. Sie war Nichtschwimmerin und gelangte unbemerkt ins tiefe Wasser. Zeugen berichteten, dass zu diesem Zeitpunkt weder die Betreuerin noch der Bademeister am Beckenrand standen. Das Mädchen wurde bewusstlos im Wasser treibend gefunden. Sie starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Mutter will juristische Gerechtigkeit
Mehr als drei Jahre schon kämpft die Mutter des ertrunkenen Mädchens bereits um juristische Gerechtigkeit für ihre Tochter. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bayreuth zunächst die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Bademeister und die Betreuerin eingestellt hatte, kam es im August 2016 schließlich doch zu einer Anklageerhebung.
Im April 2017 schlug das zuständige Amtsgericht Kulmbach der Staatsanwaltschaft vor, zu erlassen und damit das Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden. In diesem Fall hätten die Beschuldigten mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung bestraft werden können. Die Staatsanwaltschaft lehnte das allerdings ab.