Rollstuhlfahrer an Treppe

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Was das bayerische Teilhabegesetz bringt

Menschen mit Behinderung haben bisher viele verschiedene Ansprechpartner bei den Behörden - je nach dem, wo sie wohnen und was sie brauchen. Mit dem nun vom bayerischen Ministerrat beschlossenen Entwurf des Teilhabegesetz soll alles einfacher werden.

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Alles aus einer Hand: Die bayerischen Bezirke sind dem Entwurf zufolge in Zukunft für alle Leistungen zuständig, die Menschen mit Behinderung erhalten. Der Leiter der Staatskanzlei, Marcel Huber, sieht darin einen großen Fortschritt.

"Wenn wir das Thema auf einer Ebene bündeln, gibt es einen kompetenten Ansprechpartner, der das aus einer Hand erledigen kann. Der Streit um Kompetenzen und Zuständigkeiten ist damit für die Zukunft erledigt." Marcel Huber

Die Bezirke verwalten unter anderem Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das bayerische Teilhabegesetz sieht außerdem einen höheren finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber vor, die Menschen mit Behinderungen anstellen und so einen erhöhten Betreuungsaufwand haben.

Lob von der Caritas

Der Sprecher des bayerischen Caritasverbands, Tobias Utters, begrüßt die neuen Regeln und lobte, wie die Wohlfahrtsverbände in den Entstehungsprozess eingebunden gewesen seien. Jetzt komme es allerdings darauf an, wie die zuständigen Bezirke die konkreten Leistungen erbringen. Das müsse erst noch ausgehandelt werden.

Die bayerische Regelung setzt das Anfang des Jahres in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz um. Die Grundzüge sind schon seit längerem bekannt, auch das bayerische Kabinett hatte sich schon mit dem Gesetz beschäftigt.