Die Stadtverwaltung teilte mit, man bedauere die Entscheidung des Gerichts. Der Zentralrat der Sinti und Roma kritisierte vergangene Woche, das Plakat mit dem Slogan "Geld für Oma statt für Sinti und Roma" grenze die Minderheit aus. Es verstoße auch gegen das Übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten. Auch die Stadtverwaltung kritisierte die Plakate scharf und erstattete Strafanzeige.
Gericht: Plakat ist keine Volksverhetzung
Das Gericht argumentierte, der Straftatbestand der Volksverhetzung werde durch die Parole auf dem Plakat nicht erfüllt. Die Äußerung sei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Bereits in der Vergangenheit hatten deutsche Gerichte das Plakatmotiv durch die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt gesehen.