Geklagt hatte eine 84-jährige Rentnerin. Sie hatte bei einem Münchner Teleshopping-Fernsehsender und Onlinewarenhaus Schmuck gekauft und bei der Bezahlweise Ratenzahlung gewählt. Das Onlinewarenhaus verwehrte der 84-Jährigen jedoch diese Form des Bezahlens.
Kein Schmerzensgeld
Als Grund gab das Unternehmen das hohe Alter an. Die Zurückgewiesene sah sich diskriminiert und klagte vor dem Amtsgericht München auf 3.000 Euro Schmerzensgeld. Der zuständige Richter gab jedoch dem Unternehmen Recht. Denn: je älter man ist, desto höher das Risiko, dass man stirbt und damit das Geld nicht mehr zurückzahlen kann.