Drei Tage nach dem schweren Unfall mit drei Toten auf der A3 zwischen Weibersbrunn und Rohrbrunn steht nun ein Feuerwehrmann am Pranger, der mit einem Schlauch auf Gaffer gespritzt hat. Die "Bild"-Zeitung und auch die "Main Post" aus Würzburg zitieren einen Würzburger Rechtsanwalt, für den dieser Wassereinsatz gegen Gaffer einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" darstellt. Die Staatsanwaltschaft sei deshalb gezwungen, ein Ermittlungsverfahren gegen den Feuerwehrmann einzuleiten, so der Jurist. Doch Thomas Rollmann, Kreisbrandmeister und Pressesprecher der Feuerwehr Aschaffenburg verteidigt den Feuerwehrkameraden.
"Wir machen ihm keinen Vorwurf - er hat aus der Situation heraus gehandelt und keiner von den Führungskräften vor Ort hat ihn gestoppt!" Kreisbrandmeister Thomas Rollmann zum BR
Einsatz gegen Gaffer nicht mit Polizei abgesprochen
Für die Feuerwehr sei im Nachhinein nur eines klar: "Das darf keine Nachahmer haben!" Rollmann räumt aber auch ein, dass der Einsatz von Wasser gegen Gaffer nicht mit der Polizei vor Ort abgesprochen war. Die Einsatzführungskräfte von Feuerwehr und Polizei hätte jedoch alle gesehen, wie der Feuerwehrmann Wasser auf Gaffer gespritzt hat. Erst nach zehn oder zwölf Fahrzeugen habe jemand zu ihm gesagt: "Komm, ist gut jetzt, lass sein!"
Auch ein Einsatzleiter der Verkehrspolizei-Inspektion Hösbach sagte dazu dem BR, zum Zeitpunkt des Wassereinsatzes sei sogar noch ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vor Ort gewesen. Aus Sicht der Polizei sei der "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" nicht gegeben.
Strafgesetzbuch, Paragraf 315
In Paragraf 315 des Strafgesetzbuches steht dazu: "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt (z.B. Steine werfen), und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."