Die genaue Höhe des Strafbefehls wollte die Staatsanwaltschaft zwar nicht beziffern, allerdings bestätigte sie, dass die Zahl der Tagessätze über 90 liegt. Das hat einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zur Folge.
Da Goetzl keinen Einspruch eingelegt hat, ist der Strafbefehl inzwischen rechtskräftig. Der Fall war bei einem anderen arbeitsrechtlichen Verfahren ins Laufen gekommen. Ein Rechtsanwalt hatte den Genossenschaftspräsidenten angezeigt - laut Medienberichten soll Goetzl private Reisen und Feiern abgerechnet haben.
Genossenschaftsverband und Goetzl trennten sich 2015
Im Juni 2015 hatten sich der Genossenschaftsverband und Goetzl bereits "im gegenseitigen Einvernehmen" getrennt. Erst vor kurzem hatten sich beide Seiten auch auf die Umstände dieser Trennung geeinigt.
Goetzl hatte zunächst eine Lehre bei Siemens begonnen, schloss ein Wirtschaftsstudium an und arbeitete zunächst bei Siemens und bei der Kienbaum Unternehmensberatung. 2005 wurde er schließlich Vorstandsvorsitzender und Verbandspräsident des Genossenschaftsverbandes Bayern.