Im Pilotlandkreis Rosenheim erfolgt der Wechsel zum 1. September. Auch in den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck wechselt die Zuständigkeit zum 1. September. Alle anderen oberbayerischen Landkreise sowie die Stadt München ziehen zum 1. Januar 2019 nach.
Für Empfänger soll sich nichts ändern
In ganz Oberbayern betrifft dies rund 5.000 Personen, die künftig vom überörtlichen Sozialhilfeträger Leistungen beziehen. Ändern soll sich für die Empfänger nichts, es gebe auch einen Bestandsschutz, heißt es vom Bezirk. Die Änderung erfolgt im Zuge des Bundesteilhabegesetzes. Demnach will man die gesamte Hilfe für die Bürger logisch aufbauen. Die stationäre Pflege ist zum Beispiel bereits in der Verantwortung des Bezirks. Nun folgt die ambulante Pflege nach.
Enormer Aufwand für Bezirk Oberbayern
Für den Bezirk Oberbayern bedeutet diese Änderungen einen enormen Aufwand. Da künftig an die 9.000 verschiedene Leistungen an rund 5.000 Personen ausbezahlt werden müssen, werden nun 60 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und in München wurde ein neues Haus angemietet.
Der Bezirk Oberbayern bezahlt in der stationären Pflege bislang 165 Millionen Euro jährlich aus, in der ambulanten Pflege sind es ab März bis Jahresende 60 Millionen Euro.