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Windrad vor dunkler Wolke

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Bayerns größter Wald-Windpark eröffnet

16 Windräder sollen pro Jahr 107 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen: Bayerns größter Wald-Windpark wird heute offiziell eingeweiht. Einen größeren Windpark wird es im Freistaat erstmal nicht geben.

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Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Der Windpark steht an der Nahtstelle zwischen Mittelfranken und Oberbayern im Raitenbucher/Workerszeller Forst und ist seit kurzem am Netz. Elf Windräder laufen auf fränkischer Seite im Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, fünf auf oberbayerischem Gebiet im Kreis Eichstätt, teilte das Bayerische Forstministerium mit. Die Festrede zur offiziellen Inbetriebnahme hält Bayerns Forstminister Helmut Brunner (CSU).

Strom für 38.000 Haushalte

Die Windräder haben eine Leistung von jeweils 3,3 Megawatt und können gemeinsam im Jahr 107 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen, heißt es vom Regensburger Projektentwickler Ostwind. Damit könne man gut 38.000 Haushalte jährlich mit Strom versorgen.

Abstandsregeln verhindern größere Windparkanlagen

Einen derart großen Windpark wird es im Freistaat künftig aber nicht mehr geben. Schließlich gilt in Bayern seit drei Jahren die 10H-Abstandsregel. Um da noch Windräder aufstellen zu können, braucht man viel Platz. Einen vergleichbaren freien Standort wie den im Raitenbucher/Workerszeller Forst gibt es aber nicht mehr im Freistaat, betont Ostwind.

Bayern kein Starkwindland

100 Millionen Euro hat Ostwind in das Projekt investiert. Das Unternehmen ist sich sicher, dass sich der Wald-Windpark rechnet. Und das, obwohl Bayern kein Starkwindland ist. Die 16 Windräder sind vom Boden bis zur Flügelspitze rund 200 Meter hoch und überragen damit die Baumkronen bei Weitem. Gerne hätte Ostwind noch höhere Windräder gebaut. Das scheiterte zwar nicht an der 10H-Regel, wohl aber an den Auflagen im Naturpark Altmühltal.

Fest geplant ist, dass sich die beiden Standort-Kommunen Schernfeld und Raitenbuch an dem Wald-Windpark beteiligen. Starkes Interesse hat auch eine Bürger-Energie-Genossenschaft angemeldet.

Die 10H-Regel

Die 10H-Mindestabstandsregel besagt, dass Windräder im Normalfall den zehnfachen Abstand ihrer Höhe zur Wohnbebauung einhalten müssen. Ausnahmen gelten, wenn die Gemeinde einen eigenen Bebauungsplan für die Windräder erstellt.