Sowohl Staatsanwaltschaft als auch mindestens ein Verteidiger der sechs Angeklagten wollen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüfen lassen. Es sei "in vollem Umfang" Revision eingelegt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wann der BGH in zweiter Instanz eine Entscheidung fällt, ist noch nicht bekannt.
Bewährungsstrafen und Freisprüche
Ende Juli hat das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Bewährungsstrafen und Freisprüche gegen die sechs LKA-Beamten ausgesprochen. Zwei Polizisten wurden wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt – ein LKA-Beamte erhielt sieben Monate, ein zweiter drei Monate auf Bewährung. Die anderen vier Polizisten wurden freigesprochen.
Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen für LKA-Beamte gefordert
Das Gericht war dabei nicht der Staatsanwaltschaft gefolgt, die weit höhere Strafen für die angeklagten Beamten gefordert hatte. Ihnen wurde in der Anklageschrift unter anderem Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt und Betrug vorgeworfen.
V-Mann bei Bandidos eingeschleust
Der Prozess wurde in erster Instanz seit November 2017 in Nürnberg verhandelt. Konkret ging es um den Einsatz eines V-Manns, den die LKA-Beamten bei der Rockergruppe Bandidos in Regensburg eingeschleust hatten. Die Staatsanwaltschaft warf den Polizisten vor, dem V-Mann bei kriminellen Machenschaften geholfen und diese später verschleiert zu haben. Den Vorwürfen folgte das Gericht nicht.