Klimaaktivisten blockieren eine Straße in München. Das Festkleben an der Fahrbahn scheiterte an der Witterung.
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Klimaaktivisten blockieren eine Straße in München. Das Festkleben an der Fahrbahn scheiterte an der Witterung.

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Trotz Allgemeinverfügung: Aktivisten blockieren weiter Straßen

Obwohl die Stadt München eine Allgemeinverfügung gegen die Klimaproteste der Gruppe "Letzte Generation" erlassen hat, haben zwei Aktivisten erneut eine Straße blockiert. Laut Polizei funktionierte das Festkleben aber "witterungsbedingt nicht".

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Zwei Klimaaktivisten haben am Mittwochvormittag erneut eine Straße in München blockiert – die Protestaktion fand in unmittelbarer Nähe der Staatskanzlei statt. Laut einem Polizeisprecher versuchten zwei Personen, sich auf die Fahrbahn zu kleben. "Das Kleben hat aber witterungsbedingt nicht funktioniert." Die beiden Protestteilnehmer saßen deshalb nur mit einem Transparent auf der Straße. Die Polizei war mit mehreren Beamten vor Ort, auch um den Verkehr umzuleiten.

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München reagiert mit neuen Regeln

Die Klimaaktivisten protestieren also weiter – und das, obwohl die Stadt München erst am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die genau solche Straßenblockaden und Klebe-Aktionen unterbinden soll. Laut der neuen Regelung sind ab sofort alle Straßenblockaden verboten, bei denen die Protestierenden Straßen blockieren oder sich festkleben, sofern sie die Aktion nicht mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt haben. Das Verbot gilt für rund 300 Straßen und Autobahnen im Münchner Stadtgebiet.

Letzte Generation will Proteste auch weiterhin nicht ankündigen

Bereits am Montag hatte ein Aktivist der Gruppe "Letzte Generation" angekündigt, sich nicht an die neuen Regelungen der Stadt München halten zu wollen. "Wir sind der Meinung, dass eine Störung des Alltags, der uns in die Klimahölle führt, notwendig ist", sagte der Klimaaktivist Joel Schmitt dem BR. Man habe bereits in den letzten Jahren gesehen, dass klassische Demos nicht ausreichten, um die Politik zu einem angemessenen Klimaschutz zu bewegen. "Insofern werden wir unsere Straßenblockaden auch künftig in aller Regel nicht ankündigen."

Rechtsexperte bezweifelt Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung

Auch aus rechtlicher Sicht ist nicht klar, ob die Stadt München diese Allgemeinverfügung erlassen darf. Professor Markus Krajewski, der an der Universität Erlangen-Nürnberg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht leitet, sagt: Das Kreisverwaltungsreferat zitiere in seiner Allgemeinverfügung zwar eine Rechtsgrundlage. Gemeint ist damit Artikel 15 des Bayerischen Versammlungsgesetzes. Es erlaubt den zuständigen Behörden, Versammlungen aufzulösen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Aber das Gesetz beziehe sich auf konkrete Demonstrationen, bei denen eine konkrete Gefahr bestehe. "Es ist nicht dafür gedacht, dass man im Vorhinein und präventiv bestimmte Proteste verbietet", meint Krajewski.

KVR will vor allem Ankündigung der Proteste erwirken

Sebastian Groth, stellvertretender Leiter des Kreisverwaltungsreferats, sieht die Allgemeinverfügung dagegen gut begründet. Mit der Regelung habe man vor allem erwirken wollen, dass die Klimaaktivisten ihre Proteste rechtzeitig ankündigen. "Die Ankündigung gibt uns die Möglichkeit, noch im Vorhinein zu reagieren", sagt Groth. Man könne dann die Leitstelle der Feuerwehr informieren und den Rettungsfahrzeugen Bescheid geben, dass sie andere Routen fahren sollen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 8. Januar 2023. Sollten die Klimaaktivisten ihre Protestaktionen über diesen Zeitpunkt hinaus fortsetzen, hält Groth es auch für möglich, die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zu verlängern.

Bei Missachtung drohen harte Strafen

Stellen sich die Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" gegen die neuen Regeln, drohen harte Strafen: Wer trotz der Allgemeinverfügung eine solche Protestaktion plant, leitet oder zur Teilnahme aufruft, drohen bis zu einem Jahr Haft. Andere Missachtungen der Allgemeinverfügung können Bußgelder von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen.

Doch die Sanktionen schrecken die Aktivisten scheinbar nicht ab: "Wir werden uns weder von einer Allgemeinverfügung, noch von Präventivhaft davon abhalten lassen, für eine bessere Zukunft zu kämpfen", sagt der Klimaaktivist Schmitt.

Protest am Mittwoch verstößt wohl bereits gegen Verfügung

Während des Protests am Mittwoch sollen sich die zwei Aktivisten mit Kleister überschüttet haben, um die "Absurdität" der neuen Regelungen zu zeigen. Das teilte die Gruppe in einer Pressemitteilung mit. Mit ihrem Protest verstoßen die beiden Aktivisten wohl bereits gegen die neue Allgemeinverfügung, sagte ein Polizeisprecher am Vormittag. Welche Konsequenzen drohen, entscheide in dem Fall die Stadt München. Die Polizei werde ebenfalls "Folgemaßnahmen" ergreifen, hieß es.

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