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Bundeswehrflughafen in Manching

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Abschlussbericht zur PFC-Gefahr in Manching bis Herbst

Die Bundeswehr will im Herbst eine abschließende Gefährdungsabschätzung zur PFC-Verunreinigung rund um den Flugplatz Manching vorlegen. Bis 2011 war hier PFC-haltiger Löschschaum im Einsatz. Behörden raten von einer Verwendung des Grundwassers ab.

Das ist das Ergebnis nicht-öffentlicher Gespräche zwischen Bundeswehr und dem Landrat von Pfaffenhofen, Martin Wolf (CSU), teilte das Landratsamt nun mit. Es geht um Perfluorcarbone - kurz PFC. Das sind Fluor-Kohlenstoffverbindungen, die laut Umweltbundesamt in der Natur kaum abgebaut werden können. Die Wissenschaft schließt nicht aus, dass die Stoffe dem Menschen schaden.

PFC waren bis 2011 in Löschmitteln zu finden. Die Bundeswehr hat sie auf ihren Flugplätzen eingesetzt - auch im oberbayerischen Manching. Das PFC hat sich in der Vergangenheit über das Grundwasser verteilt.

Landrat schließt derzeit Gesundheitsgefährdung aus

Bei der Besprechung zwischen Landrat und Bundeswehr sei ein fachlicher Sachstandsbericht und eine Bewertung der aktuellen Ergebnisse mitgeteilt worden. "Es besteht nach wie vor keine Gefahr für Leib und Leben", wird der Landrat in einer Mitteilung zitiert. Eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung könne ausgeschlossen werden. Aktuell werden weiteren Angaben zufolge 60 zusätzliche Grundwassermessstellen auf dem Flugplatzgelände errichtet.

Vorsorglich sollte Grundwasser nicht genutzt werden

Wie der Landrat weiter mitteilte, habe die Bundeswehr bisher 2.500 Boden-, Wasser- und Erntegutproben analysiert. Dabei wurden auf den Ackerflächen sowohl in den bisher durchgeführten Bodenuntersuchungen als auch in den Erntegutuntersuchungen keine signifikanten PFC-Verunreinigungen festgestellt, hieß es.

Im Grundwasser liegen jedoch teils deutlich erhöhte PFC-Gehalte vor. Da eine Anreicherung der PFC im Boden nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Landratsamt die Empfehlung zum Verzicht auf Bewässerung der Felder auch in diesem Jahr aufrechterhalten. Ein Nutzungsverbot der Brunnen wird in diesem Jahr jedoch nicht erfolgen. Die Empfehlung sei eine reine Vorsichtsmaßnahme, so der Landrat. Man wolle damit jedes Risiko ausschließen.

Trinkwasser aus öffentlicher Wasserversorgung unbelastet

Für den Bereich der Gartenbrunnen prüft das Landratsamt derzeit zudem ein flächenmäßig eingeschränktes Nutzungsverbot, zumal sich die Bedingungen für die Anreicherung von PFC im Boden und im Erntegut in den Hausgärten deutlich von denen auf landwirtschaftlichen Flächen unterscheiden. Auch hier empfiehlt das Landratsamt, bis auf weiteres kein Grundwasser zum Gießen zu verwenden, sondern nur das Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung.

Schadenersatz wird geprüft

Die Bundeswehr wies bei der Besprechung nochmals darauf hin, dass individuelle Schadensersatzansprüche an das bundeswehreigene Umweltamt (BAIUDBw) zu richten sind. Dort werde jeder einzelne Schadensersatzanspruch nach Grund und Höhe geprüft und gegebenenfalls die Erstattung eingeleitet.