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Sicherheit Zivilcourage – helfen statt wegsehen: So verhalten Sie sich richtig

Sachbeschädigung, Körperverletzung oder eine Pöbelei ereignen sich häufig in der Öffentlichkeit: Eine Chance, einzuschreiten und engagiert Hilfe zu leisten, gleichzeitig aber auch ein Risko. Wie können Sie helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen? Andreas Franken von der Münchner Polizei gibt Tipps.

Stand: 04.04.2024 | Archiv

Hand mit Aufschrift "Help" | Bild: Colourbox

Helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

Viele Menschen haben Angst, selbst zum Opfer zu werden, wenn sie bei einer Straftat eingreifen. Grundsätzlich gilt:

  • Helfen Sie, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. Im Strafgesetzbuch (§ 323c StGB) gibt es den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Das heißt, jeder ist verpflichtet zu helfen, wenn jemand in Gefahr oder Not ist, sofern es ihm angesichts der Gesamtsituation zuzumuten ist. Unterlassene Hilfeleistung kann eine Gefängnis- oder Geldstrafe nach sich ziehen. Niemand erwartet jedoch von Ihnen, dass Sie dabei Ihre Gesundheit oder gar Ihr Leben aufs Spiel setzen. Helfen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.
  • Provozieren Sie den Täter nicht und halten Sie räumliche sowie sprachliche Distanz.
  • Duzen Sie den Täter nicht. Andere Passanten könnten sonst einen rein privaten Konflikt vermuten und einfach weitergehen.
  • Bitten Sie andere um Mithilfe: Hier ist es wichtig, Personen gezielt anzusprechen, zum Beispiel: "Sie, in der roten Jacke, helfen Sie mir! Die Frau dort wird belästigt." Es empfiehlt sich, gleich Lösungsvorschläge mitzuliefern, zum Beispiel: "Wir müssten dies und jenes tun, um ihr zu helfen!"
  • In Situationen, die schwer einzuschätzen sind, kann schon lautes Rufen den Täter stören.
  • Sollte Ihnen ein aktives Eingreifen unangemessen oder unmöglich erscheinen, informieren Sie über die 110 die Polizei oder sorgen Sie dafür, dass diese verständigt wird.

Wichtig:

Sie haben keine negativen Konsequenzen zu befürchten, wenn Sie die Polizei rufen und sich hinterher herausstellt, dass es gar nicht nötig gewesen wäre. Hier gilt der Grundsatz: lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Lediglich der vorsätzliche Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist strafbar.

  • Kümmern Sie sich um das Opfer und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.

Nothilfe

Vom reinen Tatbestand her begehen Sie, wenn Sie physische Gewalt anwenden, um dem Opfer zu helfen, Körperverletzung. Diese ist jedoch durch den Notwehr-Paragraphen im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) beziehungsweise durch die so genannte "Nothilfe" gerechtfertigt und führt damit zu keiner Verurteilung. Sowohl Opfer als auch Helfer dürfen sich jedes Abwehrmittels bedienen, um die Gefahr abzuwenden.

Sie sind zudem berechtigt, den Täter so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Dieses sogenannte "Festnahmerecht für Jedermann" ist in § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Auch gilt der dringende Hinweis: Bringen Sie sich nicht in Gefahr!

Und: Im Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist festgelegt, dass Personen, die anderen in einer Notlage helfen, per Gesetz Versicherungsschutz genießen. Geht dabei beispielsweise Ihre Brille zu Bruch, wird diese ersetzt.

Zeugenaussage

Sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, ist Bürgerpflicht. Es sei denn, Sie haben ein besonderes verwandtschaftliches Verhältnis zum Täter. Das wäre ein sogenannter Zeugnisverweigerungsgrund.

Prägen Sie sich möglichst viele Einzelheiten gut ein: Uhrzeit, Ort, Größe, Statur, Haarfarbe, Bekleidung sowie besondere Merkmale des Täters (beispielsweise Bart, Brille, Tätowierungen oder einen besonderen Akzent). Auch Farbe, Typ und amtliches Kennzeichen von verdächtigen Fahrzeugen können wesentlich zur schnellen Überführung von Straftätern beitragen.

Es gibt keine Verpflichtung vor Ort zu bleiben, bis die Polizei eintrifft. Es genügt, wenn Sie Ihre Personalien hinterlegen. Allerdings ist es für die Arbeit der Polizei sehr hilfreich, wenn Zeugen vor Ort warten, da eventuelle Rückfragen sofort beantwortet werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Münchner Polizei.

Viel Erfolg mit den Tipps wünschen Andreas Franken und "Wir in Bayern"!


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