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Sicherheit Schockanrufe – so reagieren Sie richtig

Derzeit werden wieder vermehrt Schockanrufe bei der Polizei registriert. Bei dieser Art von Telefonbetrug geben sich die Täter als Angehörige in akuter Notlage aus, aber auch häufig in weiteren Anrufen als offizielle Stelle, wie etwa Polizei und Staatsanwaltschaft. Andreas Franken von der Münchner Polizei gibt Tipps, wie Sie bei Schockanrufen richtig reagieren und sich so vor Telefonbetrug schützen können.

Stand: 19.06.2023 | Archiv

Symbolbild Telefonbetrug | Bild: picture-alliance/dpa/CHROMORANGE/Michael Bihlmayer

Bei Schockanrufen geben sich Betrüger als Angehörige aus, denen die Angerufenen in einer akuten Notlage finanziell helfen sollen, weil sie beispielsweise einen Autounfall verursacht haben. In vielen Fällen folgen darauf Anrufe von "offiziellen" Stellen, wie etwa der Polizei oder Staatsanwaltschaft, welche die Opfer weiter massiv unter Druck setzen, indem sie beispielsweise behaupten, den angeblichen Angehörigen drohe eine Gefängnisstrafe, sollte die Kaution nicht bezahlt werden.

So gehen die Täter vor:

  • Die Betrüger setzen die Angerufenen unter Zeitdruck, damit keine Zeit zum Nachdenken oder zur Überprüfung des Sachverhalts bleibt.
  • Die Betrüger bleiben bis zur Geldübergabe in ständigem Telefonkontakt mit dem Opfer, damit es nicht die Möglichkeit hat, den angeblichen Angehörigen, andere Verwandte oder die Polizei anzurufen.

Warum wird die Stimme des Angehörigen nicht erkannt?

Es ist kaum vorstellbar, dass man sich so täuschen lassen kann und die Stimme seines eigenen Kindes, Enkels oder Neffen nicht erkennt.
Die Betrüger rufen oft mit tränenerstickter Stimme an oder erklären die anders klingende Stimme damit, dass sie vom Handy aus anrufen, die Verbindung schlecht sei oder die Stimme einfach wegen der Aufregung anders klinge. Und was den Namen betrifft, den verraten die Betrugsopfer oft selbst. Auf die Frage: "Hallo Oma, rate mal, wer am Telefon ist?" wird meist der Name eines Enkels genannt, auf den der Betrüger dann einfach mit: "Ja, ich bin’s!" reagieren kann.

Geldübergabe

Für die Geldübergabe kommt entweder eine Person zur Geldübergabe direkt bei dem Opfer vorbei oder das Opfer wird zu einem Übergabeort gelotst.

Gut zu wissen:

Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft bittet am Telefon um die Aushändigung von Bargeld oder Wertsachen!

Tipps: So reagieren Sie bei Schockanrufen richtig

  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie die Stimme eines Anrufers nicht sicher erkennen. Echte Verwandte und gute Bekannte haben Verständnis dafür.
  • Antworten Sie vor allem nicht auf die häufig gestellte Eingangsfrage: "Rate mal, wer anruft?!"
  • Legen Sie im Zweifel auf und rufen Sie Ihren angeblichen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.Ist bei dem Rückruf die betreffende Person nicht erreichbar, nehmen Sie mit anderen Verwandten Kontakt auf, um die Situation zu klären.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Nehmen Sie sich in jedem Fall die Zeit, die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Lassen Sie sich dazu den vollständigen Namen, die Adresse und eine Telefonnummer geben, unter der Sie eventuell zurückrufen können.
  • Wenn Sie einen Anruf erhalten, in dem Sie um Geld gebeten werden, sprechen Sie darüber mit einer Person Ihres Vertrauens. Ist dies nicht möglich oder fühlen Sie sich unsicher, verständigen Sie die Polizei.
  • Geben Sie am Telefon keine Informationen zu Ihren Finanzen preis.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Personen, die Sie nicht kennen.
  • Zeigen Sie jeden Betrugsversuch bei der Polizei an.

Gibt es für Opfer eine Chance, das Geld zurückzubekommen?

Wenn die Täter gefasst werden, kann im Rahmen des Strafverfahrens eine sogenannte "Wiedergutmachung" erreicht werden. Das heißt, dass der Täter den verursachten Schaden finanziell ausgleicht und hierfür ein geringeres Strafmaß bekommt.

Viel Erfolg mit den Tipps wünschen Andreas Franken und "Wir in Bayern"!


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