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Neue Sorten im „Rosen-TÜV“ ADR-Rosen

Rosen sollen gesund, blühfreudig und frosthart sein. Nur dann macht die Königin der Blumen ihrem Namen alle Ehre. Rosen, die das ADR-Siegel tragen, bieten all das. Denn diese Sorten haben den „Rosen-TÜV“ bestanden. Doch wie funktioniert der überhaupt?

Stand: 17.07.2018 | Archiv

ADR-Rosen | Bild: BR

Was ist ADR?

Hinter dem Namen ADR - Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung – steckt ein Arbeitskreis aus Vertretern des Bundes deutscher Baumschulen, von Rosenzüchtern und unabhängigen Experten. Ziel ist: Neue Sorten auf ihren Gartenwert zu testen. Um das ADR-Siegel zu verdienen, muss jede getestete Rose an 11 Standorten in Deutschland beweisen, dass sie drei Jahre lang ohne Pflanzenschutz gut aussehen und wachsen kann. Wir haben einem Prüfer über die Schulter geschaut. Und zwar Andreas Lösch von der Bayerischen Landesanstalt für Gartenbau in Veitshöchheim.

Er beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Rosen. Für die ADR- Prüfung braucht es ein scharfes Auge und Geduld – für den Gärtner kein Problem. Er kennt seine Schützlinge genau, freut sich nach drei Jahren über jede gekürte ADR-Sorte. Über 2000 Sorten wurden seit Beginn der ADR-Prüfung getestet, nur 200 haben das begehrte Siegel bisher erhalten. Andreas Lösch kennt sie alle.

Von Kopf bis Fuß

Gesundheit, Duft, Wuchsform, Reichblütigkeit, Winterhärte sind die wichtigsten Bewertungskriterien, sagt Andreas Lösch. Von März bis November beurteilt er, zusammen mit einer Kollegin, einmal in der Woche alle Prüfungsanwärter – kein ganz leichter Job. Um eine möglichst objektive Bewertung zu ermöglichen, tragen die Neuheiten keine Namen, sondern Nummern. So weiß man nicht, von welchem Züchter sie stammen.

Das ADR-Siegel gibt’s übrigens nicht lebenslänglich, es kann auch aberkannt werden. So haben einige Sorten im Zuge der Klimaerwärmung gesundheitliche Schwächen gezeigt, sie sind heute nicht mehr in der Liste.

Im Beitrag genannte Sorten:

'Red Leonardo da Vinci', 'Westzeit', 'Pastella', 'Sorrento', 'Sterntaler'

Internet-Tipp

Mehr Informationen zum Bewertungsschema und der ADR-Prüfung gibt’s hier:

 Die empfehlenswertesten Rosensorten der LWG gibt’s hier:

Kontakt

Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR)
Kleine Präsidentenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 240 86990

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
Telefon: 0931 98010
Email: poststelle@lwg.bayern.de