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Ultraschall beim Hausarzt Qualität der Ultraschalluntersuchung

Die Qualität der Ultraschalluntersuchung hängt von der Ausbildung des Arztes und dem Gerät ab. Beides wird von den gesetzlichen Kassen geprüft; Privatpraxen haben diese Auflage nicht.

Von: Uli Hesse

Stand: 19.03.2023

Ein Arzt blickt auf Ultraschallmonitore. | Bild: Klinikum rechts der Isar/Michael Stobrawe

Die meisten Allgemeinmediziner haben während ihrer Facharztausbildung das richtige "Schallen" gelernt. Darüber hinaus sind alle Ultraschallleistungen genehmigungspflichtig, so lange sie über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Diese lassen auch regelmäßig die Qualität der Geräte überprüfen. Anders dagegen Privatärzte: Sie unterliegen keinerlei Qualitätskontrolle in Ausbildung und Gerät.

Ausbildung des Arztes

Allgemeinärzte müssen nachweisen, dass sie für den jeweiligen Anwendungsbereich ausgebildet sind; das ist heute Bestandteil ihrer Facharztausbildung. Die wichtigsten sind: Abdomen und Bauch, der Ultraschall der Schilddrüse und die Dopplersonografie der Gefäße mit einer Stiftsonde. Die ganz alten Hausärzte und Fachärzte für Allgemeinmedizin hatten im Rahmen ihrer Weiterbildung zum Facharzt keine Ultraschallleistungen mit dabei. Manche dürfen und können nicht schallen.

Kontrolle durch gesetzliche Krankenkasse

Ultraschallleistungen sind genehmigungspflichtig; Hausärzte können nicht automatisch Leistungen abrechnen, sondern diese müssen bei der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden, wenn sie über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen. Außerdem müssen sie eine bestimmte Gerätequalität vorweisen. Bei Privatpraxen gibt es dagegen keine Kontrolle, ob der Arzt die notwendige Qualifikation hat oder das Gerät die üblichen Qualitätskriterien erfüllt.

Gerätequalität

"Dafür prüfe ich stichprobenmäßig die Bildqualität für die Kassenärztliche Vereinigung: Ist die Auflösung gut, kann man Gefäße und feste Organe voneinander trennen, ist die Darstellung klar dargestellt und stimmen alle Beschriftungen wie Frequenz, Eindringtiefe und Name des Patienten sowie der Praxis."

Prof. Dr. Jörg Schelling


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