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Im Notfall bedenken Verkehrsunfall? Das müssen Sie jetzt tun

Ein Auffahrunfall an der roten Ampel ist schnell passiert. Auch wenn der Schaden nicht groß ist, müssen Sie diese Dinge beachten - sonst droht Ihnen im Zweifelsfall eine Strafe.

Stand: 14.12.2016

Wenn's kracht, sollten Sie wissen, was zu tun ist. | Bild: picture-alliance/dpa

Was muss ich tun, wenn ich ein parkendes Auto beschädigt habe?

Sie sind verpflichtet eine angemessene Zeit zu warten. Taucht der Fahrzeugbesitzer nicht auf, verständigen Sie die Polizei. Was "angemessen" ist, hängt von den Umständen ab: Auf einem Supermarkt-Parkplatz können Sie beispielweise davon ausgehen, dass der Besitzer irgendwann herauskommt. Da kann auch über eine Stunde Wartezeit angemessen sein. Nachts auf einer einsamen Ausfallstraße wäre es wieder anders. Katrin Müllenbach-Schlimme, Sprecherin für Recht beim ADAC, sagt deshalb grundsätzlich: "Ich würde raten eine halbe Stunde zu warten und dann die Polizei zu informieren".

Kann ich wegen Fahrerflucht belangt werden, obwohl ich einen Zettel an einem parkenden Auto hinterlassen habe?

Ja, einen Zettel mit Ihrem Namen an dem beschädigten Auto zu hinterlassen genügt nicht. Wer das nicht beachtet begeht Fahrerflucht - und das kann teuer werden.

Was muss ich tun, wenn ich eine Ampel oder ein Verkehrsschild angefahren habe?

Verständigen Sie die Polizei, die informiert dann die zuständige Behörde. Wer das ist, hängt immer vom beschädigten Gegenstand ab. Auch hier gilt: Nicht einfach einen Zettel hinterlassen und wegfahren.

Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei verständigen?

Nicht in jedem Fall. Wenn es aber Verletzte gibt oder der Sachschaden hoch ist, muss die Polizei eingeschaltet werden. Aber auch wenn Sie unsicher sind, sollten Sie die Polizei einschalten. "Schlecht ist es nie", sagt Müllenbach-Schlimme.

Welche Angaben muss ich gegenüber anderen Unfallbeteiligten machen (z.B. Personalien/Versicherung)?

Angaben zu Ihrer Person und dem Fahrzeug (Kennzeichen). Die zuständigen Versicherungen erreichen Sie über den Zentralruf unter 0800 250 260 0.

Diese drei Schritte sind nach einem Unfall wichtig:

  • Anhalten: Klingt banal, ist aber wichtig: Nach einem Unfall sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet anzuhalten, wenn Ihr Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann. Ausnahme sind nur absolute Notfälle, zum Beispiel die Versorgung eines schwerverletzten Person.
  • Unfallstelle absichern: Gibt es Verletzte, ist deren Versorgung natürlich wichtig - wenn Sie sich aber durch Hilfe in Gefahr bringen, hat niemand etwas davon. Deshalb: Warndreieck aufstellen und Warnblinkanlage an. Bei Bagatellschäden muss die Unfallstelle unverzüglich geräumt werden. Gibt es Verletzte, verständigen Sie den Rettungsdienst.
  • Erste Hilfe leisten: Im Erste-Hilfe-Kasten Ihres Auto finden Sie Vebandszeug für die Erstversorgung von Verletzten. Ist der Erste-Hilfe-Kurs schon etwa länger her, lohnt eine Auffrischung - nicht nur für den Fall eines Verkehrsunfalls.

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