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SUP Regeln Das muss jeder Stand-Up-Paddler wissen

Stand-Up-Paddeln ist der neue Wassersport. Wer mit dem Board auf Seen und Flüssen unterwegs ist, sollte diese Sicherheitsregeln kennen. PLUS: Auf diesen bayerischen Seen sind SUPs leider nicht erlaubt.

Stand: 27.05.2022 13:34 Uhr

Frau beim Stand-Up-Paddeln auf dem Eibsee nahe Garmisch-Partenkirchen | Bild: mauritius images

Das Stand Up Paddling hat in den vergangenen Jahren mehr und mehr Anhänger gewonnen. Günstige Boards werden immer mal wieder in verschiedenen Discountern verkauft. Auch wenn viele das SUP Board als stabilere Luftmatratze auf dem See nutzen, ist SUP ein Sport, für den man technische Kenntnisse braucht und für den man auch einige Regeln kennen und berücksichtigen muss. Stand-Up-Paddling ist übrigens eine Disziplin des Kanu-Sports.

Bevor man sich das erste Mal auf ein SUP Board wagt, ist es ratsam, sich die richtige Paddeltechnik in einem SUP-Kurs beibringen zu lassen. Der Deutsche Kanuverein (DKV) rät ausdrücklich zu solchen Kursen. "Diese kann man bei Vereinen des DKV, dem Verband der Wassersportschulen, der GSUPA, den Deutschen Wellenreitern absolvieren", sagt Horst Frankenfelder, SUP-Referent beim Deutschen Kanuverband.

SUP-Regeln: Wo darf ich SUP fahren

Wichtig ist und für viele vielleicht eine Überraschung: Man darf sein SUP Board nicht einfach überall ins Wasser lassen und losstarten. Bestimmte Gewässer oder Gewässerzonen darf man mit dem SUP nicht befahren. In Schleusen zum Beispiel dürfen SUPer nicht fahren und auch für Schiffahrtsstraßen gelten besondere Regeln.

"Grundsätzlich ist das Stehpaddeln wie das 'normale' Paddeln auf allen Fließgewässern in Deutschland erlaubt. Ausnahmen können auf Talsperren oder Wasserflächen in Parkanlagen bzw. in Erholungsgebieten gelten. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass es zahlreiche Befahrungsregelungen aus Naturschutzgründen gibt, die unbedingt zu beachten sind. Auf Binnenschifffahrtsstraßen gelten besondere Verkehrsvorschriften."

Deutscher Kanu-Verband

Über die aktuellen Befahrungsregeln auf Flüssen in Bayern informiert der Bayerische Kanu-Verband. Das Bundesverkehrsministerium informiert alle Wassersportler grundsätzlich über die Sicherheit auf dem Wasser. Dort finden sich auch die Bedeutung der deutschen Schifffahrtszeichen wie Bojen, Tonnen oder mögliche Verbotszeichen sowie eine Karte des Bundeswasserstraßen. Für den Bodensee gelten besondere Regeln, dort wird auch regelmäßig kontrolliert: Die Regeln für SUPer auf dem Bodensee.

Bayerische Gewässer - SUP-Verbote und Einschränkungen

Ach (bis Mündung Staffelsee):
Vorübergehendes Verbot vom 1.3 – 15.10. Die Ach ist im Bereich von der Uffinger Brücke bis zur Mündung in den Staffelsee im genannten Zeitraum gesperrt.

Alpsee: Dauerhaftes Verbot. Der idyllische Alpsee bei Füssen im Allgäu ist in privater Hand und der Besitzer verbietet das Stand-Up-Paddling auf seinem See.

Ammer: Hier gelten zahlreiche Befahrungsregeln:
Von km 116,8 bis km 118,5 (Brücke Fischen bis Mündung Ammersee) gilt ein dauerhaftes Befahrungsverbot.
Von km 143 bis km 169,1 (Kammerl bis Böbiger Brücke) besteht vom 16.10. bis 30.04. ein vorübergehendes Befahrungsverbot.

Im übrigen Zeitraum ist das Befahren von 9 bis 17.30 Uhr erlaubt, wenn der Pegel bei Peißenberg mind. 68 cm beträgt. Allgemeines Betretungsverbot für das Ufer und die Kiesinseln.
An den Schleierfällen am linken Ufer bei km 167 besteht ebenfalls ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot

Ammersee: (noch) freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.

Amper: Vorübergehendes Verbot vom 1.3. bis 15.7. Dieser Fluss ist ein wichtiges Brutgebiet und deshalb zeitweise für die SUP-Nutzung in folgenden Bereichen gesperrt: von Stegen bis Grafrath sowie von Schöngeising bis Fürstenfeldbruck.

Autobahnsee Augsburg: Vorübergehendes Verbot vom 1.5 bis 30.9.

Bannwaldsee: Dauerhaftes Verbot.

Bernmoosbach: Dauerhaftes Verbot.

Chiemsee: (noch) freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.

Fohn-See: Dauerhaftes Verbot.

Großer Arber-See: Dauerhaftes Verbot.

Großer Ostersee: Dauerhaftes Verbot.

Hartsee: Dauerhaftes Verbot.

Hintersee: Dauerhaftes Verbot.

Ilsesee: Vorübergehendes Verbot vom 30.4. bis 1.10

Isar (München): Dauerhaftes Verbot. Im Stadtgebiet von München ab Flusskilometer 142 bis km 150 gilt ein ganzjähriges Befahrungsverbot.

Königsee: Dauerhaftes Verbot.

Lechmündung in den Forggensee: Dauerhaftes Verbot.

Pegnitz: Dauerhaftes Verbot auf Teilstrecken: zwischen Neuhaus und Hohenstadt (südlich von Bayreuth) seit 2017 komplett für SUP Boards gesperrt

Rottach-Speicher: Dauerhaftes Befahrungsverbot der Nord-Ost-Seite.

Schleichbach bzw. Riedener Bach: Dauerhaftes Verbot.

Speichersee bei München: Dauerhaftes Befahrungsverbot.

Starnberger See: (noch) freiwilliger Befahrungsverzicht vom 1.11. – 31.3.

Tiroler Ache (Mündungsgebiet Chiemsee): Dauerhaftes Verbot.

Waginger- / Tachinger See: Vorrübergehendes Verbot vom 1. 11. bis 30. 04. - SUPs sind nur während der Sommersaison vom 1. Mai bis 31. Oktober erlaubt.

Wiesent: Dauerhaftes Verbot.

Bundesweite SUP-Verbote und Einschränkungen finden Sie unter: stand-up-paddling.org

SUP-Regeln: Schwimmen können ist Voraussetzung

Grundsätzlich gilt: Nichtschwimmer gehören nicht auf ein SUP Board, weil es einfach zu gefährlich ist. Aber auch gute Schwimmer sollten aus Sicherheitsgründen eine Schwimmweste tragen, wenn sie auf großen Seen, Flüssen oder auf dem Meer und für längere Touren paddeln gehen.

Einsteiger sollten auf jeden Fall die ersten Touren immer nah an Ufer oder Küste bleiben. Bei stark ablandigem Wind sind nur erfahrene Stand-Up-Paddler auf dem Borad vor dem Abtreiben sicher.

Leash anlegen oder nicht? Was gilt beim SUP

Damit das SUP Board nicht abdriftet, wenn wir ins Wasser fallen, sollten wir auf Seen die Sicherheitsleine, die Leash, immer am Knöchel festmachen. Das Board ist eine Rettungsinsel, wenn zum Beispiel heftiger Wind oder starke Wellen aufkommen oder den Paddler die Kräfte verlassen. Auf einem SUP Board finden Rettungskräfte Paddler außerdem leichter.

In Fließgewässern allerdings empfehlen SUP-Sportler keine Leash oder eine Leash, die an der Hüfte befestigt werden kann und die einen Notauslöser besitzt. So kann man die Leine schnell lösen, wenn man in Gefahr gerät oder sich das Board verhakt.

Wer hat Vorfahrt auf dem Wasser - das sind die Regeln beim SUP

Wem muss ich beim Stand-Up-Paddeln auf dem Wasser ausweichen? So ziemlich jedem anderen Wasserfahrzeug und selbstverständlich Schwimmern. Ausweichen sollte man beim SUPen fast immer, denn man ist von größeren Booten aus auch häufig schwer zu sehen. Dazu sagt Horst Frankenfeld vom Deutschen Kanu Verein: "SUP- Sportler üben ja muskelkraftbetriebenen Sport aus und daher gilt das gleiche wie es für Kajaks, Ruderboote und auch für Segelboote vorgeschrieben ist. Der Berufsschifffahrt müssen alle anderen Wasserfahrzeuge einschließlich der im vorangegangen Satz genannten ausweichen."

Anders ist die Situation bei Motorbooten: "Bei der sogenannten Freizeitschifffahrt liegt die Ausweichpflicht bei den motorbetriebenen Booten, das Ausweichen muss z.B. beim Kreuzen, am Heck des muskelkraftbetriebenen Wasserfahrzeugs erfolgen", so Frankenfeld. Motorbote müssen SUP-Wassersportlern also ausweichen - und "mit angepasster Geschwindigkeit fahren, um ein Kentern des kleineren Wasserfahrzeugs zu verhindern". Die Wellen, die Motorboote verursachen, können für Stand-Up-Paddler sehr unangenehm sein, Tipp vom Experten: "Es ist anzuraten, die Welle im Knien auf dem Board zu passieren und die Welle im 90-Grad-Winkel zu durchbrechen. Sind solche Begegnungen auf dem gewählten Gewässer vorhersehbar, sollte auch auf eine sichere Befestigung des Gepäcks geachtet werden."

Bei einer Begegnung zweier Stand-Up-Paddler sollten beide nach rechts ausweichen.

SUP-Regeln: Wichtige Verhaltenstipps

Der Deutsche Kanuverband hat diese sieben Verhaltenstipps für Stand-Up-Paddler:

1. Lokale Regeln beachten
Also sich über Pegelstände informieren oder nachprüfen, ob es auf dem angepeilten Gewässer Befahrungsverbote oder Naturschutzzonen gibt.

2. Wetter checken
Wetter- und Windvorhersagen genau lesen: Bei drohendem Gewitter, bei Nebel, heftigen Winden - besser an Land bleiben.

3. Richtige Kleidung tragen
"Dress for water, not for air" - sich also gegen die Wassertemperaur wappnen, also einen Neoprenanzug tragen, wenn erforderlich und sich natürlich vor Sonne schützen mit Kopfbedeckung, entsprechendem Sonnenschutz oder UV-Shirts. Genügend zu trinken dabeihaben bei längeren Touren, das Handy in einer wasserdichten Hülle für Notrufe. Und wenn man allein fährt, sich von zu Hause abmelden.

4. In Zeiten der Corona-Pandemie: Abstand halten
Auch auf dem Wasser gilt: zwei Meter Abstand halten.

5. Die Natur repsektieren
Seichte Stellen in Ufernähe meiden, nicht unnötig Schlamm aufwühlen. An- und Ablegen am besten an Stegen oder Anlegestellen.

6. Müll vermeiden
Eigenen Müll wieder mitnehmen, damit Gewässer und das Meer sauberbleiben.

7. Vorbild sein
Regeln beherzigen, andere Wassersportler respektieren, aufeinander achten.

Sicherheit bei SUP-Touren - diese Vorkehrungen sind sinnvoll

Das Handy sollte man in einem wasserdichten Behältnis für einen Notruf dabeihaben, außerdem kann man seinen Standort senden oder von den Rettern über das Handy geortet werden.

Wer Hilfe benötigt: Internationales Notsignal auf dem SUP - müde Fliege

Wer mit dem SUP in eine Notsituation geraten ist und dringend Hilfe benötigt, kann Rettungskräfte durch das international anerkannte Notsignal, auch "Müde Fliege" genannt, auf sich aufmerksam machen: Die Arme seitlich ausstrecken und die Arme seitlich bis über den Kopf führen, dann wieder senken. Tipp von Horst Frankenfelder: "Arme nicht über dem Kopf überkreuzen, damit niemand an ein freundliches Zuwinken denkt."

Und: Man fährt zu zweit oder in der Gruppe sicherer. Wer alleine fährt, sollte Freunde oder Verwandte über die eigene SUP-Tour informieren.


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