Raus aus der Gemeinschaftsunterkunft - das ist der große Wunsch anerkannter Flüchtlinge. Doch deren Chancen sind angesichts der schlecht, vor allem, wenn sie an unseriöse Vermieter geraten.
Wohnungsnot ausgenutzt: Fälle in ganz Bayern
Dem Funkstreifzug liegen aus ganz Bayern Fälle vor, in denen Vermieter Geflüchtete bei der Wohnungssuche über den Tisch ziehen. Auch Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund in Bayern sind Horrorwohnungen bekannt.
"Das heißt, da tritt Schimmel auf, die Balken sind morsch, Wände sind feucht und diese ganzen maroden Wohnungen werden zu einem horrenden Mietpreis an diese armen Menschen vermietet." Monika Schmid-Balzert, Deutscher Mieterbund
Die sind oft froh, überhaupt etwas zu finden, für unseriöse Vermieter ein Geschäftsmodell. Das Geld für die Miete kommt von den Jobcentern, die aber zahlen nur aus und überprüfen auf dem Papier, ob die Größe und der Preis angemessen sind. Nicht jedoch, ob die Wohnung auch bewohnbar ist.
Wie kann es sein, dass die Steuergelder unseriösen Vermietern in den Rachen geworfen werden? Die Frage will zunächst niemand beantworten. Die Jobcenter sind eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und einem kommunalen Träger. Doch niemand fühlt sich für unsere Anfrage zuständig. Der Funkstreifzug konfrontiert Bernd Buckenhofer, den Geschäftsführer des Bayerischen Städtetages, mit den Recherchen.
"Also Fälle mit dieser konkreten Dimension sind mir bislang nicht bekannt gewesen, das erfahre ich jetzt von ihnen." Bernd Buckenhofer, Bayerischer Städtetag
Bewohnbar oder nicht? Kontrollen sind nicht vorgesehen
Jede Stadt betreibt eigene Jobcenter und die sind dafür zuständig, das Geld an die Geflüchteten auszuzahlen, damit die damit ihre bezahlen können. Aber warum gibt es keine Kontrolle?
"Also wenn sich konkrete Anhaltspunkte aus ergeben, wäre eine konkrete Überprüfung in Einzelfällen schon angebracht. Aber das ist im Moment sowohl von der Rechtslange als auch von der Anzahl der Fälle, die vom Jobcenter zu beurteilen sind, nicht möglich." Bernd Buckenhofer, Bayerischer Städtetag
Im Klartext: Es fehlt das Personal und außerdem ist es vom Gesetz nicht vorgesehen, dass die Jobcenter die Wohnungen auf Bewohnbarkeit überprüfen. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass das Mietverhältnis ordnungsgemäß ist und der in einem, ordnungsgemäßen Zustand, erklärt Buckenhofer.
Mieterbund: Jobcenter sollte die Mietverträge schließen
Viele Flüchtlinge scheuen den direkten Konflikt mit dem Vermieter, weil sie Angst haben, wieder auf der Straße zu stehen. Deshalb müsse man vorher ansetzen, sagt Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund in Bayern: "Man müsse als Jobcenter direkt die Verträge mit dem Vermieter schließen, ohne Umweg über den Flüchtling."