Bildrechte: pa/dpa/Ulrich Baumgarten
Audiobeitrag

Frau unterschreibt Arbeitsvertrag

Bildbeitrag
> Wirtschaft >

"Kettenbefristung" bleibt verboten

"Kettenbefristung" bleibt verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verbot mehrfacher sachgrundlos befristeter Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber grundsätzlich bestätigt. Dies entschied das höchste deutsche Gericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen.

Die "Verhinderung von Kettenbefristungen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform" trage der Pflicht des Staats zum Schutz der Beschäftigten und auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Das Gericht schränkte allerdings ein, dass dies nur gelte, "soweit die Beschäftigten nach Art und Umfang der Vorbeschäftigung tatsächlich des Schutzes vor Kettenbefristungen bedürfen".

Es wandte sich zugleich gegen eine Auslegung des strittigen Paragrafen im Teilzeit- und Befristungsgesetz durch das Bundesarbeitsgericht, wonach eine wiederholte sachgrundlose Befristung immer dann gestattet sei, wenn dazwischen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liege. Dies sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.