Arbeitnehmer können ihre Steuerlast vor allem durch hohe Ausgaben für den Job senken. Hier gilt: kommen 2017 durch die Aufwendungen für den Beruf mehr als die Pauschale von 1.000 Euro zusammen, dann kann gespart werden.
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Und zwar mit weiteren Ausgaben beispielsweise für Arbeitsmittel, Weiterbildung, Dienstreisen oder Fachliteratur. Es kann sich also lohnen, solche Ausgaben, die ohnehin getätigt werden müssen, noch in dieses Jahr zu legen. Dabei gilt: Kosten für den Job können auch angezahlt werden. Unter anderem, wenn es um eine Fortbildung im kommenden Jahr geht. Wird die Teilrechnung noch 2017 beglichen, dann muss das Finanzamt den Beitrag 2017 als Werbungskosten abziehen, egal wann die Fortbildung stattfindet.
Haushaltsnahe Leistungen
Ähnlich verhält es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen: wer den Höchstbetrag von 6.000 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann auch Arbeiten anzahlen, die erst im nächsten Jahr stattfinden. Und noch ein wichtiger Termin: Kindergeld kann noch bis Silvester rückwirkend für die vergangenen vier Jahre beantragt werden. Durch eine Neuregelung ist das ab Januar rückwirkend nur noch für sechs Monate möglich.