Die Richter des Amtsgerichts Nürnberg haben entschieden, dass Eltern nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware kontrollieren müssen. Dort müssen sie nach betroffenen Programmen und Dateien suchen.
Hardware der Kinder muss kontrolliert werden
Konkret ging es um einen Fall aus dem Sommer 2013. Damals war über den Internetanschluss eines Elternpaares ein Computerspiel eines Anbieters in einer sogenannten Tauschbörse illegal zum Download angeboten worden. Nach der Abmahnung hätten die Eltern nur nach der Tauschbörsensoftware gesucht.
Sie hätten nach Auffassung des Amtsgerichts darüber hinaus aber auch die Festplatte nach dem fraglichen Computerspiel und zugehörigen Dateien durchsuchen müssen. Die Eltern müssen nun den eingeklagten Lizenzschaden und die Anwaltskosten der Kläger tragen.