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Grafik: Digitaler Nachlass im Todes-/Erbfall

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Digitaler Nachlass: Was passiert, wenn jemand stirbt?

Der Gesetzgeber hat den digitalen Nachlass kaum geregelt. So steht das Fernmeldegeheimnis über dem Erbrecht. Das heißt: Der Erbe kann zwar Konten löschen, hat aber keinen Anspruch auf die Herausgabe von Inhalten. Was ist zu tun?

Über dieses Thema berichtet: Mittagsmagazin am .

80 Prozent der Deutschen haben ihr digitales Erbe nicht geregelt. Wer sich um seinen Nachlass kümmern will, dem rät die Verbraucherzentrale:

„Man durchforstet seinen Email-Account, wo sind über all Registrierungen; einfach mal aufschreiben wo man angemeldet ist, das vervollständigen und auf einen USB-Stick – passwortgeschützt hinterlegen – und verwahren.“ Tatjana Halm Verbraucherzentrale Bayern