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Arzt soll Online-Sprechstunden anbieten dürfen

Arzt soll Online-Sprechstunden anbieten dürfen

Auf dem Deutschen Ärztetag am 8. Mai wird über das Fernbehandlungsverbot von Ärzten diskutiert. Eine Liberalisierung ist vorgesehen, das heißt, die Bundesärztekammer will eine Sprechstunde auch per Videokonferenz möglich machen. Von Claudia Grimmer

Schon heute wird die sogenannte Telemedizin angewendet, aber hauptsächlich zwischen Fachkliniken und Krankenhaus oder zwischen Facharzt und Allgemeinarzt. Bei der Telemedizin beobachtet und beurteilt der Arzt die medizinischen Daten des Patienten zum Beispiel über das Internet. Patient und Arzt können dabei an unterschiedlichen Orten sein. Telemedizinische Anwendungen finden auch zwischen Ärzten statt. Dies geschieht, um Befunde elektronisch auszutauschen oder eine Zweitmeinung einzuholen.

Beispiel Schwaben

So ist die Klinik für Neurologie und Neurologische Rehabilitation des Bezirkskrankenhauses in Günzburg vernetzt mit Krankenhäusern in Donauwörth, Nördlingen, Memmingen und beispielsweise Kempten. Ärzte beraten sich hier bei neurologischen Erkrankungen oder auch in Sachen Schlaganfallpatienten. Der telemedizinische Dienst ist 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche verfügbar. Es besteht die Möglichkeit einer Videokonferenz mit Patientenvorstellung und einer telefonischen Beratung mit Bildmitbeurteilung.

"Durch Videokonferenzen und Telemonitoring etwa können den Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen lange Anfahrtswege zum nächsten Spezialisten oder häufige Kontrollbesuche beim Arzt erspart werden. Davon profitieren insbesondere die Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum, ohne dass die Telemedizin das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis beeinträchtigt." Melanie Huml, bayerische Gesundheitsministerin

Bundesärztekammer berät über Arzt-Patient-Kontakt per Video

Bis jetzt gibt es ein Verbot, das eine ausschließliche Versorgung von Patienten über Kommunikationsmedien vorsieht. Seit April 2017 dürfen Ärzte Videosprechstunden zwar anbieten, jedoch nur wenn sie den Patienten bereits in ihrer Praxis behandelt haben und seinen Gesundheitszustand kennen. Dadurch können Kontrollbesuche wegfallen, eine Erstuntersuchung ist auf dem Wege noch nicht erlaubt. In Baden-Württemberg hat die Ärztekammer bereits die Regelung gelockert. Hier dürfen Videosprechstunden der Mediziner nun auch ohne vorherigen persönlichen Patientenkontakt stattfinden.

Erste Vorschläge

Nach ersten Informationen sollen die Vorschläge für eine Änderung der Berufsordnung für Ärzte dahin gehen, dass der direkte Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin der Standard ist, dass es aber in begründeten Ausnahmefällen auch möglich sein soll, davon abzuweichen und eine Behandlung ohne vorherigen persönlichen Kontakt durchzuführen. Bis das Wirklichkeit wird, ist aber noch Vieles abzuklären, denn weder die Vergütung der Ärzte für eine solche Online-Sprechstunden sind konkret geklärt, noch alle Datenschutzbedenken ausgeräumt.

Welche Fälle kommen in Frage?

Das ist ebenfalls abzuklären, denn bei Bauchschmerzen ist es nun einmal völlig unabdingbar, dass der Abdomenbereich vom Arzt abgetastet wird, um ernsthafte Erkrankungen auszuschließen. Und auch bei einem Grippeanflug ist es sinnvoll, wenn der Arzt einen Blick in den Rachen werfen kann. Vorteilhaft ist es für chronisch Erkrankte, wo durch Videokonferenzen eine engmaschigere Überprüfung möglich wäre, aber auch, wenn es um eine Zweitmeinung geht oder ein Beratungsgespräch. Schon heute können Patienten auch Befunde per Anhang dem Arzt übermitteln.

"Telemedizin kann und soll den Arzt nicht ersetzen, sondern dient als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Versorgungsstrukturen." Melanie Huml, bayerische Gesundheitsministerin

Telemedizin wohl erst einmal vermehrt zwischen Arzt-Facharzt und Kliniken passieren. Über Jahre hatte sich die Mehrheit der Ärzteschaft vehement gegen eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gewehrt und zumindest einen persönlichen Erstkontakt zwischen Medizinern und Patienten eingefordert. Es bleibt also abzuwarten, wie der Deutsche Ärztetag diesmal zur Lockerung des Fernbehandlungsgesetzes steht.

In der Schweiz bieten Firmen seit dem Jahr 2000 rund um die Uhr ärztliche Beratungen per Telefon oder Video an und stellen auch Rezepte aus.