Verfassungsgericht stärkt die Rechte leiblicher Väter

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben der Klage eines Mannes aus Sachsen-Anhalt teilweise statt. Im konkreten Fall ging es um einen Vater, der ein Kind aus einer nicht-ehelichen Partnerschaft hat. Die Mutter des Kindes hat ihren neuen Partner als rechtlichen Vater eintragen lassen. Damit ist der biologische Vater automatisch von vielen Mitbestimmungsrechten seines Kindes ausgeschlossen. Das Verfassungsgericht urteilte, dass damit die Grundrechte des leiblichen Vaters verletzt werden. Es hält nun zwei Auswege für möglich: Entweder soll der Gesetzgeber klarstellen, dass ein Kind - rein rechtlich gesehen - mehr als zwei Elternteile haben kann. Oder es muss dem leiblichen Vater leichter gemacht werden, als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Das soll bis Mitte kommenden Jahres neu geregelt werden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 09.04.2024 12:00 Uhr

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