Klage von Schlecker-Insolvenzverwalter muss neu verhandelt werden

Karlsruhe: Der Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker kann auf Schadenersatz von früheren Lieferanten hoffen. Der Bundesgerichtshof hat am Vormittag entschieden, dass neu geprüft werden muss, ob und in welcher Höhe Schlecker finanzieller Schaden durch Preisabsprachen entstanden ist. Die Karlsruher Richter verwiesen das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Damit war die Revision des Insolvenzverwalters von Schlecker erfolgreich. Er fordert insgesamt 212 Millionen Euro Schadenersatz. Dass es Preisabsprachen gab, ist unstrittig. Das Bundeskartellamt hatte vor rund 20 Jahren Bußgelder gegen mehrere Hersteller von Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmitteln verhängt, weil sie sich über Verhandlungen mit Schlecker austauschten und damit gegen das Kartellrecht verstießen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.11.2022 13:00 Uhr

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