Ex-Verfassungsrichter hält zweiten Lockdown für unzulässig

Berlin: Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Kirchhof, hält einen zweiten pauschalen Lockdown in Deutschland für verfassungswidrig. Der Zeitung "Welt" sagte er, die Hürden wären aus seiner Sicht deutlich höher als beim ersten Mal. Laut Kirchhof ist ein allgemeiner Verweis auf eine mögliche Überlastung der Gesundheitssysteme rechtlich nicht ausreichend. Die Regeln müssten immer auf die Bekämpfung einer konkreten Gefahr ausgerichtet sein. Der Staat muss nach Ansicht des früheren Verfassungsrichters außerdem nachweisen, dass seine Maßnahmen zur Eindämmung beitragen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 20.10.2020 18:45 Uhr

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