25 Euro pro Hafttag zahlt der Staat momentan zu Unrecht inhaftierten Personen.
„Dieser Betrag ist beschämend gering. Und ich kann das auch nicht verstehen, dass der Gesetzgeber über so wenig Empathie für unschuldig Verurteilte verfügt, wenn er einen so lächerlich geringen Betrag als Haftentschädigung pro Hafttag festgelegt hat. Eine lange Haft führt oft zu einem Verlust der gesamten bürgerlichen Existenz. Die verloren gegangene Zeit lässt sich ohnehin nicht mehr ausgleichen und ein Schmerzensgeld muss berücksichtigen, dass die Freiheit nach unserer Verfassung eines der wichtigsten geschützten Rechtsgüter ist.“ Wolfgang Neskovic, ehemaliger Bundesrichter und Ex-MdB
Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist der Meinung, gegen eine angemessene Erhöhung werde niemand etwas einwenden können.
Justizministerkonferenz berät über Haftentschädigung
Das Thema steht auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz am kommenden Donnerstag. Die Chancen für eine Erhöhung der Entschädigung stehen gut. Der Vorsitzende der Konferenz, Herbert Mertin, Ressortchef in Rheinland-Pfalz, sagte dem Bayerischen Rundfunk und der Welt am Sonntag: „Der Beschlussvorschlag enthält die Forderung nach einer Anhebung“.
KrimZ-Studie bundesweit einmalig
Hintergrund ist eine Studie der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), die auf der Konferenz präsentiert wird. Die Forschungseinrichtung von Bund und Ländern mit Sitz in Wiesbaden hat im Auftrag der Justizministerkonferenz erstmals systematisch untersucht, wie der Staat die Rehabilitation und Entschädigung von zu Unrecht Inhaftierten regelt. Die Studie liegt BR Recherche und der Welt am Sonntag vor. Das Ergebnis ist eindeutig:
„Die finanzielle und materielle Entschädigung für lange Haftzeiten, die oft zu einem Verlust der gesamten bürgerlichen Existenz geführt haben, wird als unzureichend eingestuft.“ Aus dem Gutachten der KrimZ
Zu Unrecht Inhaftierte, die für die Untersuchung befragt wurden, hatten zudem angegeben, dass sie das Warten auf eine Entschädigung als „gefühlt endlos“ empfunden hätten. Sie beklagten „künstliche Verzögerungstaktik“ und „Gegenwehr von staatlicher Seite“. Die KrimZ hat für die Studie die Fälle von 31 Personen ausgewertet, die zwischen 1990 und Anfang diesen Jahres trotz später erwiesener Unschuld eine Haftstrafe verbüßen mussten.