Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde der Statistik zufolge im Jahr 2016 Vermögen von 43,6 Milliarden Euro übertragen. Dies waren 15,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geschenkte Vermögen stieg dagegen nur um 1,4 Prozent auf 65,2 Milliarden Euro an. An erster Stelle stand bei den Schenkungen das Betriebsvermögen.
Steuervorteile winken
Bei Erbschaften und Schenkungen gelten zahlreiche Steuerbegünstigungen sowie Freibeträge, zudem spielen die Verwandschaftsverhältnisse zu den verstorbenen oder schenkenden Menschen eine Rolle. Insgesamt blieben so am Ende 60,2 Prozent des geerbten Vermögens und 17,7 Prozent des geschenkten Vermögens steuerpflichtig.
Die festgelegte Erbschaftsteuer stieg im vergangenen Jahr um 29,5 Prozent auf 5,7 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 13,1 Prozent des geerbten Vermögens. Die Schenkungsteuer stagniert seit 2013 bei 1,1 Milliarden Euro. Der Anteil am geschenkten Vermögen belief sich damit im Jahr 2016 auf lediglich 1,7 Prozent.