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Karlsruhe fordert drittes Geschlecht in Geburtenregister

Karlsruhe fordert drittes Geschlecht in Geburtenregister

Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, soll damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen.

Zur Begründung verwies das Gericht in dem heute veröffentlichten Beschluss auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht (Az. 1 BvR 2019/16). Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird.

Weder Frau noch Mann

Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.