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Bayerische Spielkarten: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Organisator eines Watten-Turniers eingestellt.

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Watten-Turnier: Ermittlungen gegen Organisator eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen gegen den Organisator eines Watten-Turniers wegen illegalen Glücksspiels eingestellt. Der Mann aus Regenstauf habe keine gewerblichen Absichten gehabt, heißt es zur Begründung.

Konrad Kaser aus Lauf bei Regenstauf kann aufatmen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen illegalen Glücksspiels gegen ihn eingestellt. Nach seinen Angaben erhielt der 66-jährige Rentner und ehemalige Eishockey-Manager des EV Regensburg am Samstag ein entsprechendes Schreiben der Staatsanwältin.

Keine gewerblichen Absichten

Zur Begründung hieß es, Kaser habe glaubhaft machen können, dass er das Watten-Turnier des FC Laub im März nicht zur Gewinnerzielung oder mit gewerblichen Absichten organisiert hatte. In Kasers Turnier sollten die Watter neun Euro Einsatz pro Person bezahlen und Preise von 50, 100 oder 200 Euro gewinnen. 

Laut Kaser wird in der 15-zeiligen Begründung für die Einstellung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Watt-Turnier dann illegales Glücksspiel darstellt, wenn um Geld oder geldwerte Gutscheine, auch Benzingutscheine, gespielt wird. Kein illegales Glücksspiel liegt vor, wenn, so Kaser, "um eine halbe Sau oder eine Bohrmaschine gespielt wird", wobei in diesem Fall entsprechend der Rechtslage die Veröffentlichung einer Sponsorenliste zwingend notwendig ist.

Watten ist ein Glücksspiel, kein Strategiespiel

Nach Paragraph 284 des Strafgesetzbuchs steht auf die Werbung für illegales Glücksspiel eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Watten ist nach der Rechtslage ein Glücksspiel und kein Strategiespiel, weil nicht alle Karten im Spiel sind und damit Spieler mit schlechten Karten, die geschickt bluffen, gewinnen können.