Ein Beschuldigter sitzt zwischen Anwälten in einem Gerichtssaal und hält sich einen Ordner vor das Gesicht.
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Ein 19-Jähriger, der seinen Vater auf einem Jagdausflug erschossen hat, muss dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

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Tödlicher Jagdausflug – Sohn wegen Totschlags verurteilt

Tödlicher Jagdausflug – Sohn wegen Totschlags verurteilt

Weil er seinen Vater bei einem gemeinsamen Jagdausflug in der Nähe von Burgbernheim erschossen hat, ist ein 19-Jähriger vom Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er aber nicht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der junge Mann ist krank, er kann nichts für seine Tat – so lautet die Aussage des Gerichts über einen 19-Jährigen, der seinen Vater auf einem Jagdausflug erschossen hat. Bestraft wird der junge Mann trotzdem, so sieht es das Gesetz vor. Schuldig, aber schuldunfähig – was paradox klingt, entspricht doch einer juristischen Logik.

Tödlicher Jagdausflug bei Burgbernheim

Es ist Mittwoch, der 1. Mai 2024: Der damals 18-Jährige macht sich mit seinem 54 Jahre alten Vater auf den Weg in die Nähe von Burgbernheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Dort wollen die beiden aus Baden-Württemberg stammenden Jäger den Feiertag verbringen.

Spaziergänger finden Leiche

Gegen 14 Uhr geht der Notruf bei der Polizei ein. Spaziergänger haben die Leiche des Vaters in der Nähe der Rückertsweiher gefunden. In etwa zur gleichen Zeit ruft der 18-Jährige seine Mutter an. Er habe den Vater mit dem Jagdgewehr erschossen, sagt er sinngemäß. Sie informiert die Polizei in Bad Windsheim. Kurz darauf stellt sich der Sohn den Ermittlern. Polizeitaucher finden die Tatwaffe am nächsten Tag in einem Weiher.

Gericht schließt Öffentlichkeit aus

Gut ein halbes Jahr später kommt es zur Hauptverhandlung. Inzwischen liegt ein psychiatrisches Gutachten vor, das dem inzwischen 19-Jährigen eine Paranoia samt Schizophrenie und Halluzinationen attestiert. Die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth schließt die Öffentlichkeit zu Beginn der Hauptverhandlung aus. Schließlich ist der junge Mann psychisch krank, außerdem fällt die Tat unter das Jugendstrafrecht.

Urteil ist rechtskräftig

Zweieinhalb Stunden später erfolgt dann die Urteilsverkündung: Der 19-Jährige wird in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nehmen das Urteil an, es wird unmittelbar rechtskräftig.

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