Der junge Mann ist krank, er kann nichts für seine Tat – so lautet die Aussage des Gerichts über einen 19-Jährigen, der seinen Vater auf einem Jagdausflug erschossen hat. Bestraft wird der junge Mann trotzdem, so sieht es das Gesetz vor. Schuldig, aber schuldunfähig – was paradox klingt, entspricht doch einer juristischen Logik.
Tödlicher Jagdausflug bei Burgbernheim
Es ist Mittwoch, der 1. Mai 2024: Der damals 18-Jährige macht sich mit seinem 54 Jahre alten Vater auf den Weg in die Nähe von Burgbernheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Dort wollen die beiden aus Baden-Württemberg stammenden Jäger den Feiertag verbringen.
Spaziergänger finden Leiche
Gegen 14 Uhr geht der Notruf bei der Polizei ein. Spaziergänger haben die Leiche des Vaters in der Nähe der Rückertsweiher gefunden. In etwa zur gleichen Zeit ruft der 18-Jährige seine Mutter an. Er habe den Vater mit dem Jagdgewehr erschossen, sagt er sinngemäß. Sie informiert die Polizei in Bad Windsheim. Kurz darauf stellt sich der Sohn den Ermittlern. Polizeitaucher finden die Tatwaffe am nächsten Tag in einem Weiher.
Gericht schließt Öffentlichkeit aus
Gut ein halbes Jahr später kommt es zur Hauptverhandlung. Inzwischen liegt ein psychiatrisches Gutachten vor, das dem inzwischen 19-Jährigen eine Paranoia samt Schizophrenie und Halluzinationen attestiert. Die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth schließt die Öffentlichkeit zu Beginn der Hauptverhandlung aus. Schließlich ist der junge Mann psychisch krank, außerdem fällt die Tat unter das Jugendstrafrecht.
Urteil ist rechtskräftig
Zweieinhalb Stunden später erfolgt dann die Urteilsverkündung: Der 19-Jährige wird in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nehmen das Urteil an, es wird unmittelbar rechtskräftig.
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