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Demo gegen Polizeiaufgabengesetz am Münchner Marienplatz

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SPD kündigt Klage gegen PAG an

SPD kündigt Klage gegen PAG an

Die Vorsitzende der bayerischen SPD, Natascha Kohnen, hat angekündigt, dass die SPD Verfassungsklage gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) einlegen wird.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Jetzt ist es offiziell: Einen Tag vor Inkrafttreten des neuen Polizeiaufgabengesetzes in Bayern hat die SPD-Landtagsfraktion Verfassungsklage gegen die schärferen Eingriffsrechte der Polizei angekündigt. "Wir verteidigen den Freistaat Bayern gegen das illiberale Gesetz der CSU", sagte SPD-Landeschefin Natascha Kohnen am Donnerstag in München. Die Landtagsfraktion werde sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen.

SPD-Widerstand richtet sich CSU-Politik nicht die Polizei

Nach Auffassung Kohnens beschneidet das Gesetz "die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer für unsere Demokratie unerträglichen Weise und begegnet ihnen mit tiefem Misstrauen". Fraktionschef Markus Rinderspacher ergänzte, dass der Widerstand der SPD sich allein gegen die Politik der CSU-Staatsregierung richte und nicht gegen die Polizei. Vielmehr leisteten die Polizistinnen und Polizisten hervorragende Arbeit.

Heftige Debatte im Landtagsplenum um PAG

Die SPD-Landesvorsitzende Kohnen hatte der CSU in der stundenlangen Landtagsdebatte vorgehalten, die Gegner des Gesetzes zu verunglimpfen und in eine Ecke mit Extremisten zu stellen. Sie warf der CSU zudem vor, Freiheitsrechte einschränken zu wollen. Auch Grüne und Freie Wähler hatten die Staatsregierung heftig kritisiert.

Innenminister Hermann: Mehr Sicherheit, mehr Bürgerrechte und mehr Datenschutz

Bayerns Innenminister Herrmann seinerseits hatte die Opposition bezichtigt, gemeinsame Sache mit Extremisten zu machen. Das Gesetz bringt nach seinen Worten mehr Sicherheit, mehr Bürgerrechte und mehr Datenschutz.

Drohende Gefahr genügt, um Überwachung und mehr zu rechtfertigen

Das schärfere Polizeirecht tritt an diesem Freitag in Kraft. Dann genügt schon Gefahr oder drohende Gefahr, um Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen wie etwa etwa DNA-Tests und Online-Durchsuchungen einzuleiten. Bisher musste ein konkreter Verdacht vorliegen. Bei einer Demonstration hatten am 10 Mai in München Zehntausende vor allem junge Menschen gegen das Gesetz protestiert. Heute Abend wollen die Gegner des PAG erneut protestieren und vor dem bayerischen Innenministerium Grundgesetze niederlegen.