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Tatjana Gsell

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Kein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Tatjana Gsell

Die Witwe des getöteten Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell bleibt wegen Versicherungsmissbrauchs und Vortäuschens einer Straftat verurteilt. Das Amtsgericht Fürth lehnte ihren Wiederaufnahmeantrag ab.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Wie das Amtsgericht Fürth mitteilte, wurde der Wiederaufnahmeantrag Tatjana Gsells abgelehnt. Tatjana Gsell hatte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Verurteilung wegen Autoschieberei

Gsell war im Jahr 2004 im Zusammenhang mit der versuchten Verschiebung ihres Mercedes 500 SL ins Ausland verurteilt worden. Fast zeitgleich mit der Autoschieberei war ihr deutlich älterer Ehemann Franz Gsell in seinem Haus in Erlenstegen überfallen worden. Er starb als Folge des Überfalls wenig später.

Gericht sieht keine Beweise für Unschuld Gsells

Im Dezember 2014 waren zwei Männer wegen dieses Überfalls auf den Schönheitschirurgen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Tatjana Gsells Anwälte argumentierten, durch deren Verurteilung seien neue Beweise vorhanden, die die Unschuld Tatjana Gsells belegen würden. Das Amtsgericht teilt diese Auffassung nicht.

Widersprüchliche Aussagen

Es könne sein, dass der Überfall und die Autoschieberei hintereinander stattgefunden haben, so das Amtsgericht. Auch seien die Äußerungen Gsells nicht dazu geeignet, das frühere Urteil in Zweifel zu ziehen. Tatjana Gsell sowie ihr Jugendfreund Stefan M. hatten die Autoschieberei im Zusammenhang mit den Überfall-Ermittlungen zunächst gestanden, ihre Geständnisse allerdings später widerrufen. Außerdem habe es zahlreiche SMS zwischen Gsell und den Autoschiebern gegeben. Dies spräche dafür, dass die versuchte Autoschieberei tatsächlich stattgefunden habe, so das Amtsgericht.