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Landshut

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Der 24. September wird zum Super-Wahlsonntag in Landshut

Der 24. September 2017 wird in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt Landshut zum Super-Wahlsonntag. Und dabei sind so viele Landshuter wahlberechtigt wie nie zuvor. Neben der Bundestagswahl stehen auch gleich drei Bürgerentscheide zur Abstimmung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Es gibt jeweils ein Bürgerbegehren für und gegen die Westtangente Landshut sowie ein Bürgerbegehren für den Ausbau des ÖPNV unter dem Motto "Busse, Baby!". Das wirkt sich inzwischen auch auf das Stadtbild aus. Denn seit Samstagmittag dürfen Wahlplakate geklebt werden.

Während die Parteien und Bürgerinitiativen in den verbleibenden gut fünf Wochen bis zum Super-Wahltag um Stimmen kämpfen werden, beginnt bald auch für die Wahlberechtigten der Countdown. Denn in den nächsten Tagen lässt die Stadt exakt 49.301 Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl verschicken. Das ist ein Rekordwert. Vor vier Jahren waren nämlich nur 48.500 Landshuterinnen und Landshuter stimmberechtigt.

Unterschiedliche Zahlen bei Stimmberechtigten

Bemerkenswert ist außerdem, dass für die Bürgerentscheide deutlich mehr Bürger stimmberechtigt sein werden als für die zeitgleich stattfindende Bundestagswahl. Das hat rechtliche Gründe:

"Bei Wahlen auf kommunaler Ebene sind Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedsstaaten unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wahlberechtigt." Reinhard Huber, Landshuter Bürgerbüro

Über die Zusammensetzung des Bundestags dürfen dagegen nur deutsche Staatsbürger entscheiden. Wie viele Stimmberechtigte es bei den Bürgerentscheiden gibt, steht indes noch nicht exakt fest. Stichtag dafür ist der 20. August. Es zeichnet sich nach Angaben der Stadt ab, dass man auf kommunaler Ebene derzeit rund 54.500 Wahlberechtigte haben werde. Diese Zahl wiederum ist wichtig, weil ein Bürgerentscheid nur dann bindend ist, wenn neben einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch ein Quorum von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten erreicht wird. "Das bedeutet, dass rund 8.175 Stimmen erforderlich sind", erklärt Huber.

Bürgerentscheide zur Westtangente

Im Fall der beiden Bürgerentscheide zur Westtangente gibt es außerdem eine Besonderheit: Weil der eine Bürgerentscheid den Bau einer Westtangente anstrebt, der andere aber gegen den Bau gerichtet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zwei widerstreitende Bürgerentscheide jeweils die erforderlichen Mehrheiten erhalten.

Solche Ergebnisse wären sachlich nicht miteinander vereinbar. Deswegen ist eine Stichfrage nötig, die zwischen diesen Positionen entscheiden würde. Angekreuzt werden muss entweder "Bau einer Westanbindung" oder "Kein Bau einer Westanbindung". Diese Stichfrage kommt aber nur zum Tragen, wenn tatsächlich beide Bürgerbegehren für und gegen die Westtangente die erforderliche Mehrheit erhalten sollten.