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Geschichte des BR von A bis Z Bayerisches Rundfunkgesetz 1948

Vor 75 Jahren, am 14. Mai 1946, sind die "Zehn Gebote für den Rundfunk" in Kraft getreten. Die amerikanischen Besatzungsoffiziere legten darin ihre Vorstellungen zur Rundfunkfreiheit in Deutschland dar und forderten u.a. Meinungsvielfalt sowie eine ausgewogene Berichterstattung. Diese Richtlinien wurden später im Bayerischen Rundfunkgesetz berücksichtigt.

Von: Historisches Archiv

Stand: 12.05.2021

10 Gebote für den Rundfunk | Bild: BR/ Historisches Archiv

„Ein Mensch, der die Wahrheit fürchtet oder neue Methoden, der nicht bereit ist, alles anzupacken, sollte nicht im Rundfunk arbeiten.“

Die zehn Gebote für den Rundfunk Format: PDF Größe: 959,19 KB

Dieser pathetische Satz steht in roter Schrift quer unter den Zehn Geboten für den Rundfunk, welche die amerikanischen Besatzungsoffiziere 1946 im Rahmen einer „Erklärung über Rundfunkfreiheit in Deutschland“ erlassen hatten. Gefordert werden Meinungsfreiheit, objektive und ausgewogene Berichterstattung sowie die Möglichkeit zu demokratischer Kritik.

Klaus Brill, Leiter der Programmabteilung bei Radio München

Die Zehn Gebote wurden in abgewandelter Form – zusammen mit den Konzepten der Bayerischen Staatskanzlei – im ersten bayerischen Rundfunkgesetz von 1948 berücksichtigt. Zwei Jahre hatten die Verhandlungen zwischen den Amerikanern und der Landesregierung gedauert, bis man sich auf einen Kompromiss einigen konnte.

Bayern war das erste Land in der amerikanischen Zone, das den Rundfunk nach föderalistischem Prinzip und öffentlich-rechtlichen Grundsätzen organisierte.


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