Bayern 2 - Das Kalenderblatt


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3. Dezember 1591 101 Bierbrauer schließen zur Feuergilde zusammen

Um die Folgen eines Brandes für den einzelnen zu mildern, schlossen sich in der Hansestadt Hamburg 101 Bürger am 3. Dezember 1591 zur sogenannten Feuergilde zusammen: Die älteste Feuerversicherung der Welt. Autor: Thomas Grasberger

Stand: 03.12.2020 | Archiv

03 Dezember

Donnerstag, 03. Dezember 2020

Autor(in): Thomas Grasberger

Sprecher(in): Krista Posch

Illustration: Tobias Kubald

Redaktion: Frank Halbach

Wer beim Stichwort Bier an Brand denkt, liegt nicht ganz falsch. Wobei man die Assoziationskette auch nicht überstrapazieren sollte: Auf Bier und Brand folgt nicht zwangsläufig der Begriff "Feuerwehrfest". Denn es ist ja nicht zwingend von jenem Brand die Rede, der umgangssprachlich für den Nachdurst steht, als Folgewirkung übermäßigen Alkoholkonsums. Auf Feuerwehrfesten zum Beispiel, die bekanntlich gern mal mit einem sauberen "Brand" am Tag danach enden.

Brandgefährlich

Nein, manchmal bricht ein Brand schon vor dem Trinken aus, etwa beim Brauvorgang selbst. Das wusste niemand besser als die leidgeprüften Bier-Hersteller früherer Jahrhunderte. Beim Brauen des wohl populärsten alkoholischen Getränks der Konsumgeschichte sind ihnen oft genug ihre hölzernen Buden in Flammen aufgegangen. Aber ohne offenes Feuer ging´s nun mal nicht, sei´s beim Darren des Getreides oder beim Erhitzen der Maische.

Weil Braubrände mitunter verheerende Wirkungen in Städten und Dörfern hatten, stellten kluge Leute Überlegungen an. Im Bayern des 16. Jahrhunderts zum Beispiel wurde die Brausaison gesetzlich festgelegt. Nur zwischen Michaeli, dem Tag des Heiligen Michael am 29. September, und Georgi, dem Tag des Heiligen Georg am 23. April, durfte gebraut werden. In den fünf Monaten dazwischen war es verboten, wegen der erhöhten Brandgefahr. Weshalb dann im Märzen der Brauer die Kesslein anspannt´, beziehungsweise anheizte… um noch schnell ein möglichst haltbares Bier in ausreichender Menge zu bekommen. Womit das Märzenbier erfunden war, quasi als Antwort des Südens auf die Brandgefahr.

Ein wenig anders verlief die Sache im hohen Norden. Dort hatten sich im späten Mittelalter die Hansestädte verdient gemacht um die Rettung durstiger Seelen und Kehlen. Bremen, Lübeck und Hamburg lieferten edle Hopfenbiere in die damals bekannte Welt. 457 Brauereien soll es 1376 gegeben haben, allein in Hamburg, das in Trinkerkreisen als "Brauhaus der Hanse" bekannt war.

Entsprechend häufig kam es dort zu einem jener Brände, die einen honorigen Braumeister leicht in den Ruin treiben konnten.

Der Feuerkontrakt

Deshalb schlossen sich am 3. Dezember 1591 in Hamburg 101 Bierbrauer zur sogenannten Feuergilde zusammen. Ihr "Feuerkontrakt" sollte dafür sorgen, dass im Falle eines Brandes nicht einer allein haftete. Man sicherte sich gegenseitige Unterstützung zu und minimierte so das Risiko für den Einzelnen. Diese Vorläuferin unserer Brandversicherung war eine sehr vernünftige Erfindung. Leider half sie nicht gegen Hexenverbrennungen, die damals in unseliger Mode waren. Immer wieder wurden Frauen, die seinerzeit im Braugewerbe oft an führender Stelle wirkten, beschuldigt, sogenannte Brauhexen zu sein. Anfang Juli 1590 etwa hatte man im ultrakatholischen München fünf angebliche Hexen verbrannt, darunter eine bekannte Brauerin. Ihr wurde vorgeworfen, im Märzenbier gebadet zu haben, bevor sie es ausschenkte. So ein Hopfenbad, das heute als Beauty-Event in Wellness-Hotels für teures Geld angeboten wird, endete im sechzehnten Jahrhundert mit dem Scheiterhaufen; selbst wenn es sich nur um ein wohlfeiles Gerücht gehandelt hatte. Womit einmal mehr bewiesen wäre – gegen Unvernunft und Aberglauben helfen nicht einmal Versicherungen.


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