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Kostenpflichtige Behandlungen Welche Untersuchungen Sie sich sparen können und welche nicht

Untersuchungen und Behandlungen, für die Krankenkassen nicht aufkommen, sind sogenannte IGeL - individuelle Gesundheitsleistungen. Nicht alle sind aber für jeden sinnvoll. Worauf Sie achten müssen und an welchen Untersuchungen Sie nicht sparen sollten.

Stand: 04.04.2017

Ein Therapeut steckt der Patientin Akupunktur-Nadeln ins Ohr.  | Bild: picture-alliance/dpa

IGeL sind sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen", also Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen untersucht die Wirksamkeit dieser Leistungen anhand von wissenschaftlichen Studien.

Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung

Die Messung soll frühzeitig Hinweise auf "Grünen Star" liefern, in dessen Folge Patienten im schlimmsten Fall erblinden. Ist der Augeninnendruck erhöht, kann das ein Hinweis auf die bereits bestehende oder sich entwickelnde Krankheit sein. Bei einem konkreten Verdacht, übernimmt die Krankenkasse die Untersuchung. Sonst muss der Patient zahlen.

Das Urteil des IGel-Monitors: "tendenziell negativ". Die Messung sei laut Studien nicht in der Lage ein Glaukom (also grünen Star) zuverlässig vorzusagen. Weiterer Minuspunkt: Es kann zu leichten Nebenwirkungen kommen, zum Beispiel durch eine allergische Reaktion auf die Beruhigungstropfen.

Das sagt der Mediziner: "Im Einzelfall und mit gewissen Abständen sicher nicht grundsätzlich abzulehnen", sagt Jörg Schelling, Gründungsdirektor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU. Wenn eine solche Untersuchung bereits vor dem Termin beim Augenarzt selbst angesetzt werde und nicht nach individueller Rücksprache sollten Patienten laut Schelling die Untersuchung in Frage stellen. Besser: "Erst mit dem Augenarzt sprechen, sich erklären lassen, warum die Untersuchung für einen speziell sinnvoll ist, wie hoch das Risiko ist und danach evtl. in Anspruch nehmen."

Colon-Hydro-Therapie

Durch die Spülung des Darms mit Wasser sollen nicht nur Verdauungsbeschwerden verschwinden und der Darm intensiv gereinigt werden, sondern grundsätzlich das Wohlbefinden gesteigert werden.

Das Urteil des IGel-Monitors: "negativ". Studien, in denen sich Hinweise auf einen Nutzen fänden, seien nicht aussagekräftig. Zudem gebe es Berichte über "vereinzelte gravierende Schäden, die unmittelbar mit der Anwendung in Zusammenhang stehen können."

Das sagt der Mediziner: Jörg Schelling: "Absolut negativ. Keinerlei haltbare wissenschaftliche Evidenz."

EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankung

Über ein Elektrokardiogramm (EKG) können Ärzte sehen, ob das Herz normal arbeitet, also im Rhythmus schlägt. Bei einem konkreten Verdacht, dass etwas mit dem Herz nicht stimmt, ist das EKG eine Kassenleistung. Wird es aber unabhängig davon gemacht, um mögliche Herzerkrankungen frühzeitung zu erkennen, müssen Patienten selbst zahlen.

Das Urteil des IGel-Monitors: "tendenziell negativ". Denn belastbare Studien, die die Wirksamkeit eines EKG zur Vorbeugung bei Patienten ohne Beschwerden nachweisen, gebe es nicht. Dazu komme die unnötige und möglicherweise schädliche Aufregung bis sich Auffälligkeiten als harmlos herausstellten.

Das sagt der Mediziner: "Nein, hier sollte ein Belastungs-EKG erfolgen. Dies aber nur nach individueller Risikobeurteilung durch den Hausarzt. Ein Ruhe-EKG bringt wenig", sagt Jörg Schelling.

Reisemedizinische Vorsorge

Egal wie sinnvoll die Impfung vor der Reise ist, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten vor Privatreisen nicht.

Das Urteil des IGel-Monitors: "ohne Bewertung".

Das sagt der Mediziner: Jörg Schelling: "Absolut sinnvoll und notwendig. Impfungen sind immer sicherer und günstiger als eine Abklärung nach der Reise und eine mögliche stationäre Behandlung. Außerdem geht es auch um andere Reiserisiken wie Mücken, Ernährung, Verkehr, Sicherheitslage, Tauchen, Höhenmedizin, Flugreiserisiko und so weiter."

Akupunktur zur Migräneprophylaxe

Statt Medikamenten kann auch Akupunktur als Mittel zur Migränevorbeugung eingesetzt werden. Die Kosten trägt dann der Patient.

Das Urteil des IGel-Monitors: "tendenziell positiv". Studien hätten ergeben, dass Akupunktur bei Migräne ebenso gut wirke wie Medikamente.

Das sagt der Mediziner: "Auf jeden Fall einen Versuch wert. Akupunktur ist wesentlich nebenwirkungsärmer und hilft in vielen Fällen gut. Einfach probieren!"

Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung

Durch ein Ultraschall-Untersuchung der Brust sollen Tumore und damit eine mögliche Brustkrebserkrankung frühzeitig erkannt werden. Als IGeL wird die Untersuchung zusätzlich zu Mammografie und Abtasten angeboten und kostet die Patientin bis zu 60 Euro.

Das Urteil des IGel-Monitors: "unklar". Die Bewertung gilt allerdings nur für Frauen, bei denen eine Mammografie nicht wegen des dichten Brustgewebes schwierig ist. Tendenziell sehe man "schwache Hinweise auf einen geringen Nutzen".

Das sagt der Mediziner: "Wenn Ultraschall durch einen erfahrenen Arzt die Mammographie ergänzt oder ersetzt dann kann dies sinnvoll sein. Letztlich brauchen wir hier mehr Daten und eine klarere Strukturierung. Im Zweifel und bei der schlimmen Erkrankungen sollte man auf den individuellen Rat der Gynäkologin oder des Gynäkologen hören. Auch hier gilt: keine unkritische Anwendung für alle, sondern auf die Patientin zugeschnitten."

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Leistung gilt: Eine individuelle Beratung mit dem Arzt sollte immer die Grundlage sein.


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Pia, Samstag, 15.April 2017, 08:07 Uhr

2. Darmspieglung

Darmspieglung weil ich 55 bin, gehört mit zur Vorsorgeuntersuchung.

Martin Nowitzki, Donnerstag, 13.April 2017, 11:07 Uhr

1. IGel: Computergestützte Hautkrebsvorsorge

Guten Tag,
Ich wollte mich mal wieder nach 2Jahren meine Haut auf krebsverdächtige Veränderungen untersuch lassen. Doch die Praxis teilte mir mit, dass es nur noch die computergestützte Untersuchung anbieten. Der Nachteil dabei ist, dass so eine Untersuchung 75 - 125 € kosten soll. Die normale Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen.
Meine Frage hierzu ist, ob so eine Handhabe überhaupt zulässig ist.
Danke & viele Grüße
Ihr Martin Nowitzki