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BR-Rundfunkrat Wirtschaftsplan 2021 genehmigt

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 den zuvor vom Verwaltungsrat geprüften Wirtschaftsplan 2021 genehmigt. Grundlage ist der Staatsvertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 86 Cent zum Jahreswechsel, den die Regierungschefs der Bundesländer im Juni unterschrieben haben.

Stand: 17.12.2020

Geldscheine | Bild: picture-alliance/dpa

Auch wenn die Landesregierung von Sachsen-Anhalt dem Staatsvertrag nicht zugestimmt hat, gehen alle Landesrundfunkanstalten der ARD, ZDF und Deutschlandradio weiterhin von der Rechtmäßigkeit der von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgelegten Beitragsempfehlung aus. Sie haben sich daher in einem Eil- und Hauptsacheverfahren an das Bundesverfassungsgericht gewandt, um die bedarfsgerechte Finanzierung ihres gesetzlich definierten Auftrags durch die Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent sicherzustellen.

Sparsame Haushaltsführung

Im BR-Wirtschaftsplan für 2021 stehen Erträgen in Höhe von 1.071,3 Mio. € Aufwendungen in Höhe von 1.187,3 Mio. € gegenüber. Handelsrechtlich ergibt sich damit für 2021 – auch aufgrund des rückläufigen Zinsniveaus bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen – ein Fehlbetrag von 116,0 Mio. €, von dem nach Berücksichtigung von Investitionen, Abschreibungen und Pensionsrückstellungen in der Finanzrechnung ein Fehlbetrag von 33,4 Mio. € verbleibt. Durch die sparsame Haushaltsführung in der zurückliegenden Beitragsperiode stehen dem Sender die notwendigen Mittel zur Verfügung, um den Fehlbetrag 2021 auszugleichen.

Von der KEF vorgegebene Kürzungen

Den Verantwortlichen ist bewusst, dass auch die von der KEF empfohlene Beitragserhöhung um 86 Cent die Teuerungsrate nicht vollständig ausgleichen wird. Daher muss der BR seinen Konsolidierungskurs in den kommenden vier Jahren fortsetzen und hat bereits entsprechende Sparmaßnahmen eingeleitet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf weiteren Strukturmaßnahmen. Auf ARD-Ebene betrifft dies von der KEF vorgegebene Kürzungen bei den Gemeinschaftseinrichtungen, aus denen sich für den BR bis 2024 eine Etatentlastung in Höhe von rund 45 Mio. € ergibt. Beim Bayerischen Rundfunk wird künftig bei allen Projekten noch stärker als bisher priorisiert werden müssen – sowohl im Programm als auch bei Verwaltung und Technik. Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass sich durch technische Möglichkeiten die Reisekosten um 30 Prozent reduzieren lassen. Der BR kann damit auch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

"Dem Wirtschaftsplan 2021 liegt der von der KEF für die Erfüllung des Rundfunkauftrags ermittelte Finanzbedarf zugrunde, der den Ländern zur Beschlussfassung in den Landesregierungen und Parlamenten vorgelegt wurde. Der Rundfunkrat des BR hat trotz des Fehlens der Zustimmung zur Beitragserhöhung in Sachsen-Anhalt dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 zugestimmt in der Überzeugung, dass die verfassungsrechtliche Bewertung des Intendanten des Bayerischen Rundfunks, die in der beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Klage Ausdruck findet, absolut zutreffend ist. Daher wäre es zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu verantworten, vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts massive Einschnitte ins Programm in Kauf zu nehmen."

, Rundfunkratsvorsitzender Lorenz Wolf

Ohne die von der KEF empfohlene Beitragserhöhung würden dem BR im Jahr 2021 weitere 31,5 Mio. € fehlen. Insgesamt müssten über die gesamte Beitragsperiode bis Ende 2024 zusätzlich 126 Mio. € eingespart werden. Damit wären weitere drastische Einschnitte, auch im Programm, unvermeidbar.


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