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Postbote in der Region

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Zu welchen Dienstleistungen ist die Post verpflichtet ?

Zu welchen Dienstleistungen ist die Post verpflichtet ?

Aufregung bei den Kunden der Post. Die überlegt, ihre Sendungen in Zukunft nur an ausgewählten Tagen zuzustellen. Bis Ende September wird getestet. Doch so einfach geht es nicht. Dafür müsste erst ein Gesetz geändert werden. Von Birgit Harprath

Wenn von PUDLV die Rede ist, dürften die meisten Postkunden den Kopf schütteln. Die Abkürzung steht für den sperrigen Begriff „Postuniversaldienstleistungsverordnung“. Sie soll garantieren, dass alle Bürgerinnen und Bürger flächendeckend und ausreichend mit den Postdiensten versorgt werden. Darauf haben sie laut Grundgesetz einen Anspruch. Dafür stand früher der Staat gerade. Doch dann wurde die Post Mitte der 90iger Jahre privatisiert. Mit der PUDLV wollte der Gesetzgeber die Versorgung mit Briefen auch bis zum letzten Einödhof oder auf die Hallig- Inseln sicherstellen.

Zustellung an 6 Tagen in der Woche

Die Deutsche Post muss auch dorthin zustellen und zwar an den sechs Werktagen der Woche. Und sie muss sich möglichst an die Zeitvorgabe Eplus1 halten - also Einwurf plus einen Tag. Auch die Anzahl der Briefkästen ist in der PUDLV vorgeschrieben und die Zahl der Filialen. Als privates Unternehmen hat die Post eigentlich kein Interesse, unwirtschaftlich zu arbeiten. Für das Angebot eines Universaldienstes erhält sie vom Gesetzgeber jedoch einen Ausgleich: sie zahlt beim Briefdienst keine Mehrwertsteuer. Ob die Post ihrem Auftrag nachkommt, kontrolliert die Bundesnetzagentur. Der einzelne Postkunde kann dort vorstellig werden. Es gibt eine Beschwerdestelle.